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08.01.2020

Drohnen – auch im neuen Regierungsprogramm 2020-2024 vertreten

Am 02. Jänner 2020 einigte sich die neue Regierung auf ein gemeinsames Regierungsprogramm für die Regierungsperiode 2020-2024.

Neben den wichtigsten Vorhaben der Regierung – ua Klimaschutz, Integration, Steuersenkung – beschäftigt sich das Regierungsprogramm auch mit dem Einsatz von Drohnen und anderen Unpiloted Aerial Vehicles.

Klare gesetzliche Vorgaben

Zum einen soll laut Regierungsprogramm die Nutzung von Drohnen und anderen Unpiloted Aerial Vehicles strukturiert gesetzlich geregelt werden. Es sollen klare Betriebsvorschriften und eine adäquate Flugsicherung geschaffen werden. Diese Vorhaben stehen wohl unzweifelhaft in Verbindung mit den jüngsten Neuerungen im Drohnenrecht auf EU-Ebene und den Forderungen, welche durch die „Implementierung“ der beiden EU- Verordnungen erreicht werden sollen (Lesen Sie hier unseren Blog zum Thema „Drones Law: All new? – The European Union (EU) regulations on drones“ https://blog.pwclegal.at/en/all-new-the-european-union-eu-regulations-on-drones-part-i/).

Vielseitiger Einsatz von Drohnen

Innere Sicherheit

Im Themenblock „Innere Sicherheit“ wird die verstärkte Möglichkeit zum Einsatz von Drohnen bei Polizeieinsätzen im Rahmen von Fahndungsmaßnahmen thematisiert. Dieses Vorhaben soll durch die Novellierung des § 145 Luftfahrtgesetz (LFG) ermöglicht werden. § 145 LFG in der Fassung BGBl. I Nr. 92/2017 normiert, dass für Militärluftfahrzeuge im Einsatz und für Zivilluftfahrzeuge des Bundes, die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit eingesetzt sind, gewisse Bestimmungen des LFG nicht gelten und somit deren Einsatz erleichtert wird. Dies sind ua Bestimmungen zum kontrollierten Luftraum, zur Luftraumbeschränkung, zu Außenlandungen und Außenabflügen und zu den Luftverkehrsregeln. „Unbemannte Luftfahrzeuge des Bundes“ sollen nun auch in den Kreis der begünstigten Einsatzflüge aufgenommen werden. So soll der Polizei der vereinfachte Einsatz von Drohnen für Fahndungsmaßnahmen ermöglicht werden.

Landesverteidigung, Krisen- und Katastrophenschutz

Im Bereich „Landesverteidigung, Krisen- und Katastrophenschutz“ des Regierungsprogramms wurde zudem beschlossen, dass Drohnen im Zusammenhang mit Schutzoperationen bis hin zur Katastrophenhilfe vermehrt eingesetzt werden sollen. Zudem soll ein Fokus auf die Drohnenabwehr gesetzt werden. Im Zuge dessen bedarf es einer Anpassung des Österreichischen Bundesheers auf aktuelle Bedrohungslagen. Dazu zählen ua Cyber Defense und hybride Bedrohungen. Der Fokus liegt dabei auf dem Ausbau der Cyber- und Drohnenabwehrfähigkeiten und einer Cyber-Truppe unter besonderer Berücksichtigung der Ausbildungserfordernisse für Cyber-Defense-Personal.

Fazit

Der Einsatz von Drohnen spielt somit nicht nur für den Einzelnen oder private Unternehmen eine wesentliche Rolle, sondern auch für den öffentlichen Sektor. Die zukünftigen Neuerungen, Änderungen und Entwicklungen sind mit Spannung zu erwarten.

 

Autorinnen: Dr. Stefanie Werinos-Sydow; Mag. Katharina Scholz; Mag. Theresa Karall; Mag. Sandra Kasper

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TagsDrohnenDrohnenrechtPublic & Regulatory Law
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