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17.04.2019

PwC Legal Österreich ist Sponsor der Blockchain Real – Stefan Paulmayer liefert einen Vorgeschmack auf die spannenden Themen der Messe

Autoren: Mag. Stefan Paulmayer; Mag. Elias Pressler

Am 21.5.2019 findet in Wien die blockchain-REAL im SO/Vienna (Sofitel) statt. Die Bau- und Immobilienbranche vertreten durch Investoren, Unternehmer,  Techniker, Startups, Architekten und Kollegen, bekommen mit der Blockchain-REAL aktuelle Einblicke in Möglichkeiten zu Einsatzbereichen der Blockchain-Technologie im Immobilien-Bereich.

Getreu dem Motto “Real Estate meets Tax & Legal on the Blockchain” ist PwC Legal stolzer Sponsor des Events! Als Teil der integrierten Immobilien- und Finance-Teams von PwC Legal freuen sich Mag. Elias Pressler und Blockchain-Experte Mag. Stefan Paulmayer auf den spannenden Austausch mit Branche und Kollegen.

Im Rahmen  des “FIBREE TOKEN-WORKSHOP” wird Stefan ein praxisnahes Update zu Crowdfunding durch Tokens und mögliche Strukturierungsvarianten für „asset-based“ Tokens vorstellen. Ergänzt wird der Workshop durch einen Case Study aus dem Teilnehmerfeld der Blockchain-REAL.

Elias Pressler konnte vorher schon einige Worte mit Stefan wechseln, um euch einen Ausblick das Programm zu präsentieren:

Elias Pressler: Was sind die derzeitigen Trends im Token-Markt?

Stefan Paulmayer: Nach dem Boom der sogenannten Utility Tokens in den Jahren 2017 und 2018 sehe ich derzeit eine starke Entwicklung zu den sogenannten “Equity Token”. Diese vermitteln Substanzbeteiligungen an Unternehmen oder bestimmten Projekten und stellen daher im Gegensatz zu den gutschein-ähnlich ausgestalteten Utility Token eine Wertanlage für den Inhaber dar.

Elias Pressler: Wie sehen derzeitige Tendenzen auf Europäischer Ebene zur Erleichterung von Crowdfunding mit Tokens aus?

Stefan Paulmayer: Das Problem von ICOs ist, dass der Bereich des Crowdfunding bislang nicht wirklich harmonisiert wird. Im Gegensatz zu öffentlichen Angeboten von Wertpapieren, sind andere Formen der Kapitalaufnahme, wie zB Nachrangdarlehen oder eben auch ICOs, nicht einheitlich geregelt. Das Start-up oder KMU, das meist sowieso wenig Geld für rechtliche Prüfungen zur Verfügung hat, müsste somit im schlimmsten Fall 27 Rechtsordnungen prüfen lassen, um ein ICO rechtskonform starten zu können.

Abhilfe hätte die kommende EU-Crowdfunding Verordnung schaffen können. Im Spätsommer 2018 hatte das EU Parlament nämlich vorgeschlagen, ICOs in diese Verordnung aufzunehmen. Somit hätten Projektanbieter ihre Crowdfunding-Kampagnen mittels ICO im gesamten EWR anbieten können. Da die ICOs über Plattformbetreiber hätten abgewickelt werden müssen, an die bestimmten Compliance-Anforderungen gestellt worden wären, wäre auch der Konsumentenschutz nicht zu kurz gekommen.

Leider hat das Committee on Economic and Monetary Affairs im Frühjahr 2019 entschieden, ICOs wieder aus dem Entwurf für die Verordnung zu streichen. Dies wird damit begründet, dass die Verordnung nicht geeignet sei, die mit ICOs verbundenen Themen zu lösen. Aus meiner Sicht eine nicht nachvollziehbare Begründung. Die Technokraten haben somit wieder einmal eine sinnvolle Regelung verhindert, die in der Praxis zu einer wesentlichen Erleichterung von Crowdfunding durch neue Technologien geführt hätte – ohne dabei den Gedanken des Konsumentenschutzes auszublenden.  

Elias Pressler: Kannst du schon etwas zum Workshop verraten?

Stefan Paulmayer: Im Workshop werden wir uns kurz mit aktuellen rechtlichen Entwicklungen betreffend ICOs/ITOs beschäftigen. Dann plane ich, im offenen Dialog mit den Teilnehmer verschiedene Denkmöglichkeiten für “asset backed” Tokens vorzustellen. Den Abschluss wird eine Case Study aus dem Bereich Blockchain bilden.

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