PwC | PwC Legal Austria
  • Find a location AlbaniaAngolaArgentinaArmeniaAustraliaAustriaAzerbaijanBahamasBahrainBarbadosBelarusBelgiqueBelgiumBelgiëBermudaBoliviaBosnia and HerzegovinaBotswanaBrasilBritish Virgin IslandsBruneiBulgariaCambodiaCameroonCanadaCape VerdeCaribbeanCayman IslandsCentral and Eastern EuropeChadChannel IslandsChileChinaColombiaCongo (Brazzaville)Congo (Dem. Rep.)Costa RicaCroatiaCyprusCzech RepublicDenmarkDominican RepublicEcuadorEgyptEl SalvadorEquatorial GuineaEstoniaFinlandFranceGabonGazaGeorgiaGermanyGhanaGibraltarGlobalGreeceGuatemalaGuineaHondurasHong KongHungaryILC LegalIcelandIndiaIndonesiaInteraméricasIraqIreland (Republic of)Isle of ManIsraelItaly (PwC)JamaicaJapanJordanKazakhstanKenyaKosovoKuwaitLaosLatviaLebanonLiberiaLibyaLithuaniaLuxembourgMacedoniaMadagascarMalawiMalaysiaMaldivesMaltaMauritiusMexicoMiddle EastMiddle East RegionMoldovaMongoliaMontenegroMozambiqueMyanmarNamibiaNetherlandsNetherlands AntillesNew CaledoniaNew ZealandNicaraguaNigeriaNorwayOmanPakistanPanamaPapua New GuineaParaguayPeruPhilippinesPolandPortugalPwC GoogleQatarRomaniaRussiaRwandaSaudi ArabiaSenegalSerbiaSingaporeSlovakiaSloveniaSouth AfricaSouth KoreaSpainSri LankaSwazilandSwedenSwitzerlandTaiwanTanzaniaThailandTrinidad and TobagoTurkeyTürkiyeU.S.UKUSUSAUgandaUkraineUnited Arab EmiratesUnited KingdomUnited StatesUruguayUzbekistanVenezuela VietnamWest BankZambiaZimbabweРоссияУкраїнаישראל中国日本,Japon,Japón,اليابان臺灣,台湾
    No match found
    • Choose a language:
    • View this page in english
  • PwC Legal Austria
  • Blog
    • Choose a language:
    • View this page in english
  • PwC Legal
  • Über uns
  • Karriere
20.02.2023

Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie für grenzüberschreitende Umgründungen

Kürzlich wurde der österreichische Gesetzesentwurf für die Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie (Richtlinie 2019/2121; EU-MobilitätsRL) veröffentlicht. Danach sollen grenzüberschreitende Sitzverlegungen sowie die Verschmelzung und Spaltung von Kapitalgesellschaften über die Grenze vereinfacht werden. Die Umsetzung soll insbesondere durch das nationale EU-Umgründungsgesetzs (EU-UmgrG) erfolgen.

 

Ziel der Richtlinie ist die Erhöhung der Mobilität von Kapitalgesellschaften. Für Kapitalgesellschaften gab es bisher nur die Möglichkeit, grenzüberschreitende Verschmelzungen auf Basis des EU-Verschmelzungsgesetzes sowie Sitzverlegungen auf Basis von Rechtsprechung durchzuführen. Vor allem die Sitzverlegung stieß aber in der Praxis auf Hürden bei den Registergerichten. Durch die Umsetzung der EU-MobilitätsRL sollen zusätzliche Regelungen bzw. eine rechtssichere Basis für (i) grenzüberschreitende Verschmelzungen, (ii) grenzüberschreitende Umwandlungen (Sitzverlegungen) sowie (iii) grenzüberschreitende Spaltungen innerhalb der EU-Staaten geschaffen werden.

 

Überblick

 

1. Grenzüberschreitende Verschmelzungen
In Bezug auf grenzüberschreitende Verschmelzungen soll es künftig insbesondere wesentliche Erleich-terung für Joint Ventures geben, dh. bei Verschmelzungen zwischen Unternehmen, die im Eigentum verschiedener Personen stehen.

 

2. Grenzüberschreitende Umwandlung
Die grenzüberschreitende Umwandlung (zu verstehen als Sitzverlegung) soll auf eine rechtssichere Grundlage gestellt und gesetzlich geregelt werden. Eine Kapitalgesellschaft, die nach dem Recht eines (Wegzugs-) Mitgliedstaats gegründet wurde oder dessen Recht unterliegt und satzungsmäßigen Sitz, Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung in einem Mitgliedstaat hat, soll unter Beibehaltung ihrer Rechtspersönlichkeit in eine dem Recht eines anderen (Zuzugs-)Mitgliedstaats unterliegende Kapitalgesellschaft umgewandelt werden können.

Diesbezüglich sieht der Gesetzesentwurf sowohl entsprechende Regelungen zur Hinausumwandlung (eine österreichische Kapitalgesellschaft verlegt ihren Sitz in ein anderes EU-Land) und Hereinumwand-lung (eine ausländische Kapitalgesellschaft verlegt ihren Sitz aus einem anderen EU-Land nach Österreich) vor.

 

3. Grenzüberschreitende Spaltung
Schließlich wird auch die (direkte) grenzüberschreitende Spaltung von Kapitalgesellschaften erstmalig zugelassen. Bisher hatte sich die Praxis damit geholfen, in dem innerstaatlich zuerst eine Spaltung durchgeführt und im Anschluss eine Sitzverlegung oder Verschmelzung der gespaltenen Gesellschaft über die Grenze vorgenommen wurde. Bedeutend ist, dass die Mobilitätsrichtlinie sowie der Gesetzesentwurf ausdrücklich nur die Spaltung zur Neugründung vorsehen, sodass voraussichtlich die bisherige Praxis zum Teil fortgeführt werden wird.

 

4. Überblick über ausgewählte Neuerungen

• Im Folgenden möchten wir einzelne inhaltliche Neuerungen hervorheben:
Bei grenzüberschreitenden Umwandlungen hat ein unabhängiger Sachverständiger den Plan für die grenzüberschreitende Umwandlung zu prüfen und einen Bericht zu erstellen. Bisherige Gesellschafter können ihr Ausscheiden gegen (angemessene) Barabfindung verlangen, wenn sie gegen die Umwandlung Widerspruch erklärt haben. Ebenso können jene Gläubiger, die durch eine Heraus-Umwandlung gefährdet werden, Sicherstellung verlangen.
• Bei der grenzüberschreitenden Spaltung kann jeder Gesellschafter, der durch die Spaltung an der ausländischen Gesellschaft beteiligt wird, ebenfalls seine Anteile abgeben und gegen an-gemessen Barabfindung ausscheiden.
• In Bezug auf das Firmenbuchverfahren darf die Eintragung nicht vor Ablauf der Fristen zur Annahme eines etwaigen Barabfindungsangebots und der Geltendmachung von Sicherstellungsansprüchen der Gläubiger erfolgen. Darüber hinaus soll es erstmalig eine vom Firmenbuchgericht durchzuführende Missbrauchskontrolle geben. Diese soll den Einsatz grenzüber-schreitender Umgründungen zu missbräuchlichen oder betrügerischen Zwecken (etwa sich dem Unionsrecht oder dem nationalen Recht zu entziehen) verhindern.
• Schließlich sieht der Gesetzesentwurf eine explizite Regelung zur Haftung der Organmitglieder gegenüber der Gesellschaft vor, wenn diese durch eine grenzüberschreitende Umgründung geschädigt wird.

 

5. Gesetzgebungstechnik
Die Umsetzung der EU-MobilitätsRL führt zu entsprechenden Änderungen auf gesetzlicher Ebene. Insbesondere soll das EU-Umgründungsgesetzes (EU-UmgrG), welches das EU-Verschmelzungsgesetz ersetzen soll, erlassen werden. Darüber hinaus soll auch das Gesellschafts-rechtliche Mobilitätsgesetz (GesMobG) geschaffen werden, wonach Änderungen im Firmenbuchgesetz, Rechtspflegergesetz, Übernahmegesetz sowie Gerichtsgebührengesetz vorgenommen werden.

 

Ausblick: Die Begutachtungsfrist des Gesetzesentwurfes läuft bis 24. Februar 2023. Es ist damit zu rechnen, dass die Regierungsvorlage und ein entsprechender Beschluss im Nationalrat noch im ersten Halbjahr 2023 erfolgen werden.

FB twitter Linkedin
TagsEU-MobilitätsrichtlinieEU-UmgrGEU-UmgründungsgesetzGrenzüberschreitungKapitalgesellschaftSpaltungUmwandlungVerschmelzung
Foto von Dr. Michael Lind, LL.M.
Dr. Michael Lind, LL.M. Kontakt aufnehmen
Foto von Dr. Dominik Pflug, LL.M., MSc
Dr. Dominik Pflug, LL.M., MSc Kontakt aufnehmen
∨

Neueste Nachrichten

  • Gesetzesänderungen im Lichte der Pensionswelle – (Neue) Teilpension und Einschränkung der Altersteilzeit
  • PwC Legal, in collaboration with LARK as lead counsel, advises FSN Capital on the acquisition of UHL Bau GmbH
  • Arbeitsrechtliche Gestaltung von Benefits: Tipps für die Praxis
  • Bernhard Müller: Top 10 im trend-Anwaltsranking
  • Neues JUVE-Ranking: Team Bank- und Finanzrecht wieder unter den führenden Kanzleien gelistet
© 2025 *PwC Legal Rechtsanwälte GmbH is an independent Austrian law firm and cooperates with PricewaterhouseCoopers Legal Aktiengesellschaft Rechtsanwaltsgesellschaft, Friedrich-Ebert-Anlage 35-37, 60327 Frankfurt am Main, District Court Frankfurt am Main HRB 74165. PwC Legal Rechtsanwälte GmbH does not render non-legal services, such services may be procured through member firms of the PwC network.
  • Impressum
  • Legal Disclaimer
  • Privacy Policy
  • Cookies
Wir verwenden auf unserer Website Cookies, um die Nutzung bestimmter Funktionen der Website zu ermöglichen, für die Webanalyse, um das PwC Serviceangebot kontinuierlich zu verbessern und Ihnen ein besseres Nutzererlebnis zu bieten. Diese Einwilligung kann jederzeit über Ihre Browser-Einstellungen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und Cookie-Information.
Alle Cookies akzeptieren
Nur erforderliche Cookies akzeptieren
Cookie Einstellungen
Manage consent

Privacy Overview

Diese Webseite benutzt Cookies zur Verbesserung Ihrer Nutzererfahrung und unseres Informationsangebotes. Wir verwenden verschiedene Cookie-Arten: Essenzielle Cookies zur Erreichung der Funktionen der Webseite (zB. Spracheinstellungen). Weiters nutzen...
Necessary
immer aktiv
Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. These cookies ensure basic functionalities and security features of the website, anonymously.
CookieDauerBeschreibung
cookielawinfo-checkbox-analytics11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Analytics".
cookielawinfo-checkbox-functional11 monthsThe cookie is set by GDPR cookie consent to record the user consent for the cookies in the category "Functional".
cookielawinfo-checkbox-necessary11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookies is used to store the user consent for the cookies in the category "Necessary".
cookielawinfo-checkbox-performance11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Performance".
CookieLawInfoConsent1 yearRecords the default button state of the corresponding category & the status of CCPA. It works only in coordination with the primary cookie.
viewed_cookie_policy11 monthsThe cookie is set by the GDPR Cookie Consent plugin and is used to store whether or not user has consented to the use of cookies. It does not store any personal data.
Functional
Functional cookies help to perform certain functionalities like sharing the content of the website on social media platforms, collect feedbacks, and other third-party features.
CookieDauerBeschreibung
pll_language1 yearThe pll _language cookie is used by Polylang to remember the language selected by the user when returning to the website, and also to get the language information when not available in another way.
Analyse
Analytical cookies are used to understand how visitors interact with the website. These cookies help provide information on metrics the number of visitors, bounce rate, traffic source, etc.
CookieDauerBeschreibung
_ga2 yearsThe _ga cookie, installed by Google Analytics, calculates visitor, session and campaign data and also keeps track of site usage for the site's analytics report. The cookie stores information anonymously and assigns a randomly generated number to recognize unique visitors.
Google Analytics MFMSWS70PX2 JahreDieser Cookie wird von Google Analytics installiert.
SPEICHERN & AKZEPTIEREN
Präsentiert von CookieYes Logo