PwC | PwC Legal Austria
    • Choose a language:
    • View this page in english
  • PwC Legal Austria
  • Blog
    • Choose a language:
    • View this page in english
  • PwC Legal
  • Über uns
  • Karriere
13.01.2020

Unterlassungsanspruch gegen den Lärm einer Seilbahn ist an sich nicht ausgeschlossen

Autorinnen: Dr. Stefanie Werinos-Sydow; Mag. Katharina Scholz; Mag. Theresa Karall; Mag. Sandra Kasper

Ausgangslage

Im gegenständlichen Fall wurde im Jahr 2017 eine Seilbahn nach den Bestimmungen des Seilbahngesetzes und nach Einholung der notwendigen baulichen Bewilligung mit einer Konzession für 40 Jahre genehmigt. Diese Gondelseilbahn wurde auf der Trasse eines ehemaligen Doppelsesselliftes errichtet. Die Kläger haben sich dem seilbahnrechtlichen Baugenehmigungsverfahren als Parteien angeschlossen und die zu erwartenden höheren Schallimmissionen rechtzeitig eingewendet. Die Genehmigungsbescheide sehen grundsätzlich keine Höchstgrenzen für dB-Werte vor. Die Betreiberin der Seilbahn wurde aber nun vom OGH zur Unterlassung von Lärmimmissionen, welche das ortsübliche Maß – wie vom OGH festgestellt max 55 dB – übersteigen, verpflichtet.

Parteistellung

Im Zuge der vorliegenden Entscheidung hat sich der OGH näher mit der Parteistellung im seilbahnrechtlichen Konzessions- und Betriebsbewilligungsverfahren auseinandergesetzt. Dabei ist zu erwähnen, dass in solch einem Verfahren die Parteistellung nicht explizit geregelt ist und Nachbarn daher keine Verletzung subjektiv-öffentlicher Rechte einwenden können.

Demgegenüber sieht das seilbahnrechtliche Baugenehmigungsverfahren vor, dass die für die Ausstellung der Baugenehmigung zuständige Behörde über alle gegen das Bauvorhaben erhobenen Einwendungen und über alle sonst vom Bauvorhaben berührten Interessen zu entscheiden hat, soweit es sich nicht um zivilrechtliche Ansprüche handelt. Demnach können Nachbarn auch die Verletzung von subjektiv-öffentlichen Rechten, welche sich aus dem Seilbahngesetz ergeben, geltend machen. Die Rechtslage orientiert sich hierbei am Eisenbahnrecht und wendet die Bestimmungen des Eisenbahngesetzes analog an. Dies aufgrund dessen, da das Seilbahngesetz, ebenso wie das Eisenbahngesetz, Enteignungsmöglichkeiten sowie eine Betriebspflicht vorsieht. Eine Seilbahn als auch Eisenbahn ist somit nachbarrechtlich als gemeingewichtige Anlage (Anlage, an der ein besonderes öffentliches Interesse besteht) zu behandeln.

Der VwGH sieht in Lärm und anderen Immissionen keine nach dem Eisenbahngesetz – und somit auch nach dem Seilbahngesetz – gewährleisteten subjektiv-öffentliche Rechte, weil sie nicht aus öffentlich-rechtlichen Regelungen erwachsen, sondern allenfalls zivilrechtliche Ansprüche zum Gegenstand haben. Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH zum Eisenbahngesetz kann ein Eigentümer einer betroffenen Liegenschaft somit nur solche Nachteile einwenden, die untrennbar mit seinem Eigentum verbunden sind, durch die er unmittelbar beeinträchtigt ist und welche als subjektiv-öffentliche Nachbarrechte ausgebildet sind.

Anwendbarkeit des § 364a ABGB

Der OGH sieht in gemeingewichtigen Anlagen, trotz fehlender Parteistellung von Nachbarn, behördlich genehmigte Anlagen im Sinne des § 364a ABGB, wenn die Genehmigung der Anlagen zwar in einem Verfahren ohne Beteiligung von Nachbarn, aber mit amtswegiger Bedachtnahme auf Anrainerinteressen erfolgte. Da es sich bei einer Seilbahn um eine solche gemeingewichtige Anlage handelt, beschränkt sich die Duldungspflicht nach § 364a ABGB nur auf Immissionen, die für den Anlagenbetrieb typisch sind und sich auch nicht durch zumutbare Vorkehrungen vermeiden lassen. Somit können ortsunübliche und wesentliche Lärmimmissionen, welche auch nicht durch zumutbare Maßnahmen vermieden werden können, von einem betroffenen Nachbarn mittels Unterlassungsanspruch geltend gemacht werden.

Weiters hat der OGH in seiner Entscheidung festgehalten, dass selbst bei einem hohen wirtschaftlichen Verlust des Seilbahnbetriebes ein Kostenaufwand von EUR 55.000 für Lärmschutzmaßnahmen zumutbar sein kann.

Ergebnis

Nachbarn haben im seilbahnrechtlichen Konzessions- und Betriebsbewilligungsverfahren keine Parteistellung – im seilbahnrechtlichen Baugenehmigungsverfahren hingegen kann die Verletzung subjektiv-öffentlicher Rechte eingewendet werden. Davon ausgenommen ist jedoch die Einhaltung von Lärmgrenzen.

Die Geltendmachung eines nachbarrechtlichen Unterlassungsanspruchs gemäß § 364a ABGB gegen Immissionen in Form von Lärm ist daher nach der jüngsten Entscheidung des OGH an sich nicht ausgeschlossen.

Es bleibt abzuwarten, ob und wie weitreichend diese Entscheidung zivilrechtliche Konsequenzen in Bezug auf jene bereits abgeschlossenen Verwaltungsverfahren haben wird, in denen Nachbarn oder sonstige Beteiligte Lärmimmissionen nicht einwenden konnten.

 

<< Die Praxisgruppe Public & Regulatory Law berät und vertritt Sie nicht nur bei Fragen rund um das Thema Seilbahnrecht, sondern in allen Bereichen des öffentlichen Wirtschaftsrechts, insbesondere in den Bereichen Vergaberecht, Umweltrecht, Wasserrecht, Energierecht, Planungsrecht, Eisenbahnrecht und Life Science Bereich. >>

FB twitter Linkedin
TagsPublic & Regulatory LawSeilbahnrechtUnterlassungsanspruch
Foto von Dr. Christian Öhner, LL.M.
Dr. Christian Öhner, LL.M. Kontakt aufnehmen

Neueste Nachrichten

  • PwC Legal, in collaboration with LARK as lead counsel, advises FSN Capital on the acquisition of UHL Bau GmbH
  • Arbeitsrechtliche Gestaltung von Benefits: Tipps für die Praxis
  • Bernhard Müller: Top 10 im trend-Anwaltsranking
  • Neues JUVE-Ranking: Team Bank- und Finanzrecht wieder unter den führenden Kanzleien gelistet
  • Legal500 Ranking 2025: PwC Legal in vier Kategorien genannt
© 2025 *PwC Legal Rechtsanwälte GmbH is an independent Austrian law firm and cooperates with PricewaterhouseCoopers Legal Aktiengesellschaft Rechtsanwaltsgesellschaft, Friedrich-Ebert-Anlage 35-37, 60327 Frankfurt am Main, District Court Frankfurt am Main HRB 74165. PwC Legal Rechtsanwälte GmbH does not render non-legal services, such services may be procured through member firms of the PwC network.
  • Impressum
  • Legal Disclaimer
  • Privacy Policy
  • Cookies
Wir verwenden auf unserer Website Cookies, um die Nutzung bestimmter Funktionen der Website zu ermöglichen, für die Webanalyse, um das PwC Serviceangebot kontinuierlich zu verbessern und Ihnen ein besseres Nutzererlebnis zu bieten. Diese Einwilligung kann jederzeit über Ihre Browser-Einstellungen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und Cookie-Information.
Alle Cookies akzeptieren
Nur erforderliche Cookies akzeptieren
Cookie Einstellungen
Manage consent

Privacy Overview

Diese Webseite benutzt Cookies zur Verbesserung Ihrer Nutzererfahrung und unseres Informationsangebotes. Wir verwenden verschiedene Cookie-Arten: Essenzielle Cookies zur Erreichung der Funktionen der Webseite (zB. Spracheinstellungen). Weiters nutzen wir Cookies von Drittanbietern um zu verstehen, wie Sie unsere Seite nutzen. Diese Cookies sind nicht notwendig für die Funktionalität der Seite und Sie können daher der Setzung des Selbigen widersprechen.
Necessary
immer aktiv
Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. These cookies ensure basic functionalities and security features of the website, anonymously.
CookieDauerBeschreibung
cookielawinfo-checkbox-analytics11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Analytics".
cookielawinfo-checkbox-functional11 monthsThe cookie is set by GDPR cookie consent to record the user consent for the cookies in the category "Functional".
cookielawinfo-checkbox-necessary11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookies is used to store the user consent for the cookies in the category "Necessary".
cookielawinfo-checkbox-performance11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Performance".
CookieLawInfoConsent1 yearRecords the default button state of the corresponding category & the status of CCPA. It works only in coordination with the primary cookie.
viewed_cookie_policy11 monthsThe cookie is set by the GDPR Cookie Consent plugin and is used to store whether or not user has consented to the use of cookies. It does not store any personal data.
Functional
Functional cookies help to perform certain functionalities like sharing the content of the website on social media platforms, collect feedbacks, and other third-party features.
CookieDauerBeschreibung
pll_language1 yearThe pll _language cookie is used by Polylang to remember the language selected by the user when returning to the website, and also to get the language information when not available in another way.
Analyse
Analytical cookies are used to understand how visitors interact with the website. These cookies help provide information on metrics the number of visitors, bounce rate, traffic source, etc.
CookieDauerBeschreibung
_ga2 yearsThe _ga cookie, installed by Google Analytics, calculates visitor, session and campaign data and also keeps track of site usage for the site's analytics report. The cookie stores information anonymously and assigns a randomly generated number to recognize unique visitors.
Google Analytics MFMSWS70PX2 JahreDieser Cookie wird von Google Analytics installiert.
SPEICHERN & AKZEPTIEREN
Präsentiert von CookieYes Logo