COVID-19 Härtefallfonds – Teil 1: Wer profitiert und wie erfolgt seine Abwicklung?
Autor:innen: Dr. Stefanie Werinos-Sydow, Dr. Konstantin Köck LL.M. MBA (DUK) LL.M. (SCU)
Am 20.3.2020 hat der österreichische Nationalrat das Härtefallfondsgesetz beschlossen. Ziel dieses neuen Gesetzes ist die Schaffung eines Sicherheitsnetzes für Härtefälle bei Ein-Personen-Unternehmen (EPU), freien Dienstnehmern nach § 4 Abs 4 ASVG, Non-Profit-Organisation (NPO) nach §§ 34 bis 47 Bundesabgabenordnung (BAO) sowie Kleinstunternehmen, die durch die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen von COVID-19 (insbesondere durch Ausgangsbeschränkungen, Lokalbetretungsverbote, etc.) verursacht wurden. Diese sollen eine einmalige Förderung in Form eines Zuschusses erhalten, den sie nicht zurückzahlen müssen.
Die noch zu erlassende Richtlinie für die Abwicklung des Härtefallfonds (zu Fragen wie Berechnung der Förderhöhe, Voraussetzungen für das Erlangen einer Förderung, das Ausmaß und die Art der Förderung) soll sich nach den Vorgaben des KMU-Förderungsgesetzes richten.
Abgewickelt werden soll das Förderungsprogramm zum Härtefallfonds durch die Wirtschaftskammer Österreich. Aus dem COVID-19 Krisenbewältigungsfonds sollen hierfür bis zu eine Milliarde Euro zur Verfügung gestellt werden.
In unserem Blog werden wir Sie umgehend informieren, sobald die Richtlinie für die Abwicklung des Härtefallfonds erlassen wurde.
Sollten auch Sie von der Corona-Krise betroffen sein und zu den Anspruchsberechtigten für einen Zuschuss aus dem Härtefallfonds zählen, unterstützen Sie unsere Expertinnen und Experten von PwC Legal gerne bei der Antragstellung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!