PwC | PwC Legal Austria
    • Choose a language:
    • View this page in english
  • PwC Legal Austria
  • Blog
    • Choose a language:
    • View this page in english
  • PwC Legal
  • Über uns
  • Karriere
21.07.2020

M&A in der Krise (Teil 1) – neue Chancen, alte Risiken?

Autor:innen: Dr. MMag. Miriam Nehajova; Dr. Krzysztof Nowak

Die globale COVID-19 Pandemie führte dazu, dass viele geplante M&A Transaktionen vorerst auf Eis gelegt wurden. In Anbetracht der herrschenden Unsicherheit hatte die Sicherung der Liquidität und der operativen Tätigkeit die oberste Priorität.

Mit der Lockerung der restriktiven Maßnahmen ist auch die Planungssicherheit, zumindest teilweise, zurückgekehrt. Viele Investoren und M&A Abteilungen sehen die derzeitige Situation als Chance, die (oft etwas günstiger bewerteten) Unternehmen für ihre Portfolios aufzukaufen und ihre Markt- und Wettbewerbsposition zu stärken. Die fortschreitenden Marktkonsolidierung ist ein mögliches Ergebnis.

Aufgrund der geänderten Umstände ist bei den zwischenzeitig gestoppten Transaktionen strategisch zu überlegen, ob diese in Anbetracht der globalen Situation weiterverfolgt werden sollen. Die Unterbrechung von Lieferketten, Reise- und Warenbeförderungseinschränkungen sowie die damit verbundenen Umsatzeinbußen können zur Anpassung von hohen Bewertungen führen und die Nachverhandlung von angedachten Kaufpreisen erleichtern.

Einfluss auf die Unternehmenskaufdokumentation

Die Änderungen der wirtschaftlichen Gegebenheiten beeinflussen den M&A Markt und spiegeln sich auch in der rechtlichen Dokumentation von Unternehmenskäufen wider. So können die Auswirkungen der Covid-19 Krise insbesondere bei der Kaufpreisregelung und bei Garantie- und Gewährleistungskatalogen in der Unternehmenskaufdokumentation eine Rolle spielen.

Den sich schnell verändernden Umständen kann ein Fixpreis für ein Unternehmen nur schwer gerecht werden. Erfolgsabhängige Kaufpreisteile können der starken Volatilität eher Rechnung tragen. Ein gutes Instrument dafür stellt ein Earn-Out dar. Im Fall von Earn-Out erhält der Verkäufer zusätzlich zu einem Basispreis zu einem späteren Zeitpunkt auch einen weiteren Preis, sollten die in der Dokumentation vereinbarten Bedingungen (beispielsweise ein bestimmter Umsatz oder Gewinn in den nächsten Geschäftsjahren) erfüllt werden. Wichtig ist, dass die Zahlung eines Earn-Out nicht nach freiem Ermessen des Käufers erfolgen soll, denn diesfalls könnte die Regelung ausgehöhlt werden. Eine gut zugeschnittene Regelung kann gewährleisten, dass der Kaufpreis entsprechend den (guten) Entwicklungen im Unternehmen zumindest teilweise angepasst wird. Wegen seiner motivierenden Funktion kann ein Earn-Out auch besonders effizient eingesetzt werden, wenn die Verkäufer bzw. die hinter der Verkäufergesellschaft stehenden Personen auch Geschäftsführer (Vorstände) des Unternehmens sind und nach der Transaktion zumindest für eine Zeit lang im zu erwerbenden Unternehmen weiter tätig bleiben.

Weiters werden Anpassungen bei den Garantie- und Gewährleistungskatalogen bzw. Freistellungen (Indemnities) erwartet. Konnte in den letzten Jahren der M&A Markt in Österreich als relativ verkäuferfreundlich bezeichnet werden (es gab viele Kaufinteressenten und ein Verkäufer konnte oft gute Verkaufsbedingungen verhandeln), so scheint sich der Markt derzeit zugunsten der Käuferseite zu verschieben. Verkäufer sind nun oft mit einem einzigen potentiellen Erwerber konfrontiert, der viele erwerberfreundliche Regelungen durchsetzen wird können; will sich der Verkäufer von seinem Unternehmen trennen, so wird er sich auf die käuferfreundlicheren Regelungen weitgehend einlassen müssen. Dies trifft natürlich nicht auf jedes Unternehmen zu. Die Garantie- und Gewährleistungskataloge werden vor allem auch auf die COVID-19 relevanten Umstände angepasst und präzisiert werden. Beispielsweise können Zusicherungen hinsichtlich der Umsätze der letzten Monate oder der konstanten Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen seitens der wichtigsten Lieferanten oder Abnehmer abgegeben werden. Andererseits sprechen auch berechtigte Interessen der Verkäufer dafür, ihre Haftung in Zusammenhang mit der Transaktion zu begrenzen. Der klar definierten Abgrenzung der Haftung wird somit besonderes Gewicht zuzumessen sein, auch Haftungsbegrenzungen müssen gut überlegt und eingesetzt werden. Die Übernahme von Haftungen für die Zukunft muss kritisch beäugt werden, schließlich hat der Käufer ab dem Closing der Transaktion das wirtschaftliche Risiko zu tragen.

Der rapide Ausbruch von COVID-19 hat auch gezeigt, welche Wichtigkeit den gut formulierten MAC (Material Adverse Change) Klauseln zukommen kann. Bei den MAC Klauseln wird dem Erwerber meistens das Recht gewährt, von der Transaktion unter bestimmten Bedingungen (bei „erheblich negativen Veränderungen“) zurückzutreten. Die Klauseln werden insbesondere für die Zeit zwischen dem Abschluss des Kaufvertrages (Signing) und der Wirksamkeit der Unternehmensübertragung (Closing) eingesetzt. Je nach Ausgestaltung kann es sich bei den relevanten negativen Veränderungen beispielsweise um einen Umsatzsturz, eine Wirtschaftskrise oder Folgen von Naturkatastrophen (ähnlich einer Force Majeure Klausel) handeln. Diese sollen so weit wie möglich klar definiert werden. Die Material Adverse Change Klauseln werden voraussichtlich noch verstärkt eingesetzt, um bei besonders negativen Entwicklungen beim Unternehmen oder seiner Umgebung von einer Transaktion doch noch Abstand nehmen zu können.

Die Marktsituation verändert sich schnell, auch die Best Practices in M&A Transaktionen sind nicht in Stein gemeißelt. Die Bedeutung einer kompetenten und umfassenden Beratung ist für die gute Strukturierung, Vorbereitung und Durchführung von M&A Transaktionen nicht zu unterschätzen.

Distressed M&A-Transaktionen on the Rise?

In Anbetracht der angespannten finanziellen Situation vieler Unternehmen kann ein Anstieg bei distressed M&A-Transaktionen erwartet werden. Die Strukturierung solcher Transaktionen ist besonders wichtig. Als mögliche Gestaltungen bieten sich dabei insbesondere folgende an:

  • ein Asset Deal vor der Insolvenz oder eine übertragende Sanierung in der Insolvenz,
  • ein Share Deal oder eine Kapitalerhöhung, wobei die neuen Anteile durch einen neuen Investor übernommen werden,
  • debt-to-equity Swap.

Die jeweiligen Gestaltungsvarianten werden wir in den nächsten Teilen unserer „M&A in der Krise“ Blogserie für Sie erläutern.

Was wir anbieten

Unser M&A Team unterstützt Sie gerne bei Ihrer nächsten M&A Transaktion. Wir verfügen über langjährige Expertise in der Beratung von Industrieunternehmen, Private Equity und Venture Capital Fonds, bei buy-side und sell-side M&A Transaktionen, komplexen Restrukturierungen sowie bei gesellschaftsrechtlichen Themenstellungen. Wir beraten bei distressed M&A-Transaktionen (Unternehmenskäufen aus der Insolvenz beziehungsweise von insolvenznahen Unternehmen) sowie bei Joint Ventures Transaktionen.

Über PwC Legal Österreich

In Österreich berät PwC Legal als Rechtsanwaltskanzlei mit über 50 Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen bzw. Berufsanwärtern und Berufsanwärterinnen in allen wesentlichen Bereichen des Wirtschaftsrechts. Das weltweite PwC Legal-Netzwerk ist mit rund 3.500 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in rund 100 Ländern der Welt tätig und damit das geographisch umfassendste Anwaltsnetzwerk.

Darüber hinaus ermöglichen wir als Teil des weltweiten PwC Netzwerks unseren Kunden One-Stop-Shop-Lösungen durch Zugang zu anderen Spezialisten in verschiedenen Bereichen, die beispielsweise über Steuer-, Deals- und Unternehmensberatungsexpertise verfügen. Wir arbeiten täglich nach der Philosophie „go for the extra mile“, um unseren Kunden eine einzigartige Betreuung bieten zu können.

Ausführlichere Informationen finden Sie auf www.pwclegal.at

FB twitter Linkedin
TagsCOVID-19M&A
Foto von Dr. Christian Öhner, LL.M.
Dr. Christian Öhner, LL.M. Kontakt aufnehmen
Foto von Dr. Michael Lind, LL.M.
Dr. Michael Lind, LL.M. Kontakt aufnehmen

Neueste Nachrichten

  • PwC Legal, in collaboration with LARK as lead counsel, advises FSN Capital on the acquisition of UHL Bau GmbH
  • Arbeitsrechtliche Gestaltung von Benefits: Tipps für die Praxis
  • Bernhard Müller: Top 10 im trend-Anwaltsranking
  • Neues JUVE-Ranking: Team Bank- und Finanzrecht wieder unter den führenden Kanzleien gelistet
  • Legal500 Ranking 2025: PwC Legal in vier Kategorien genannt
© 2025 *PwC Legal Rechtsanwälte GmbH is an independent Austrian law firm and cooperates with PricewaterhouseCoopers Legal Aktiengesellschaft Rechtsanwaltsgesellschaft, Friedrich-Ebert-Anlage 35-37, 60327 Frankfurt am Main, District Court Frankfurt am Main HRB 74165. PwC Legal Rechtsanwälte GmbH does not render non-legal services, such services may be procured through member firms of the PwC network.
  • Impressum
  • Legal Disclaimer
  • Privacy Policy
  • Cookies
Wir verwenden auf unserer Website Cookies, um die Nutzung bestimmter Funktionen der Website zu ermöglichen, für die Webanalyse, um das PwC Serviceangebot kontinuierlich zu verbessern und Ihnen ein besseres Nutzererlebnis zu bieten. Diese Einwilligung kann jederzeit über Ihre Browser-Einstellungen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und Cookie-Information.
Alle Cookies akzeptieren
Nur erforderliche Cookies akzeptieren
Cookie Einstellungen
Manage consent

Privacy Overview

Diese Webseite benutzt Cookies zur Verbesserung Ihrer Nutzererfahrung und unseres Informationsangebotes. Wir verwenden verschiedene Cookie-Arten: Essenzielle Cookies zur Erreichung der Funktionen der Webseite (zB. Spracheinstellungen). Weiters nutzen wir Cookies von Drittanbietern um zu verstehen, wie Sie unsere Seite nutzen. Diese Cookies sind nicht notwendig für die Funktionalität der Seite und Sie können daher der Setzung des Selbigen widersprechen.
Necessary
immer aktiv
Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. These cookies ensure basic functionalities and security features of the website, anonymously.
CookieDauerBeschreibung
cookielawinfo-checkbox-analytics11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Analytics".
cookielawinfo-checkbox-functional11 monthsThe cookie is set by GDPR cookie consent to record the user consent for the cookies in the category "Functional".
cookielawinfo-checkbox-necessary11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookies is used to store the user consent for the cookies in the category "Necessary".
cookielawinfo-checkbox-performance11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Performance".
CookieLawInfoConsent1 yearRecords the default button state of the corresponding category & the status of CCPA. It works only in coordination with the primary cookie.
viewed_cookie_policy11 monthsThe cookie is set by the GDPR Cookie Consent plugin and is used to store whether or not user has consented to the use of cookies. It does not store any personal data.
Functional
Functional cookies help to perform certain functionalities like sharing the content of the website on social media platforms, collect feedbacks, and other third-party features.
CookieDauerBeschreibung
pll_language1 yearThe pll _language cookie is used by Polylang to remember the language selected by the user when returning to the website, and also to get the language information when not available in another way.
Analyse
Analytical cookies are used to understand how visitors interact with the website. These cookies help provide information on metrics the number of visitors, bounce rate, traffic source, etc.
CookieDauerBeschreibung
_ga2 yearsThe _ga cookie, installed by Google Analytics, calculates visitor, session and campaign data and also keeps track of site usage for the site's analytics report. The cookie stores information anonymously and assigns a randomly generated number to recognize unique visitors.
Google Analytics MFMSWS70PX2 JahreDieser Cookie wird von Google Analytics installiert.
SPEICHERN & AKZEPTIEREN
Präsentiert von CookieYes Logo