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07.03.2025

Neues Regierungsprogramm: Geplante Reformen im Gesellschafts- und Gewerberecht

Die österreichische Regierung hat eine Reihe von Reformen im Gesellschafts- und Gewerberecht angekündigt, die darauf abzielen, die Effizienz und Transparenz zu erhöhen sowie die Digitalisierung voranzutreiben. Diese Neuerungen betreffen verschiedene Aspekte des Gewerberechts, der Unternehmensgründung und der Investitionskontrolle. Im Folgenden werden die wichtigsten Änderungen und ihre Auswirkungen zusammengefasst.

1 Modernisierung und Digitalisierung des Gewerberechts

Ein bedeutender Schritt in Richtung Digitalisierung ist der Ausbau der digitalen Gewerbeanmeldung im Gewerbeinformationssystem Austria (GISA):

 

  • Erweiterung der Validierung von Nachweisen: Alle elektronisch verfügbaren Ausbildungsnachweise sollen im Sinne des Once-Only-Prinzips mit dem GISA vernetzt werden.
  • GISA Express: Eine „Instant-Online-Gewerbeanmeldung“ soll eingeführt werden, die den Start in die Selbstständigkeit beschleunigt und digitalisiert.
  • Trennung von Gewerberecht und Betriebsanlagenrecht: Das Regelungswerk der Gewerbeordnung soll in zwei separate Gesetze aufgeteilt werden, eines für das Berufsrecht und ein anderes für das Betriebsanlagenrecht, um die Anwendbarkeit und Effizienz der jeweiligen Gesetze zu verbessern.
  • Evaluierung der Vollziehungssystematik: Eine Überprüfung und Verbesserung der Systematik der individuellen Befähigungen wird angestrebt.
  • Einführung eines Kompetenz-Bewertungssystems: Ein bundeseinheitliches, objektiviertes, transparentes und digitales (KI-unterstütztes) System soll eingeführt werden, um die Entscheidungsfrist bei individuellen Befähigungen zu verkürzen und einen effizienten Vollzug zu gewährleisten.
  • Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten: Nahversorger, die gänzlich digital oder in Randzeiten digital und ohne angestelltes Personal betrieben werden, sollen vom Öffnungszeitengesetz ausgenommen werden.

2 Unterstützung für Start-Ups

 Die österreichische Regierung hat Maßnahmen angekündigt, um die Gründungspolitik und die Unterstützung von Startups zu verbessern. Diese Reformen zielen darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs zu stärken, die Digitalisierung voranzutreiben und den Zugang zu Kapital zu erleichtern. Dazu zählen insbesondere die folgenden Themen:

 

  • Förderung von Female Entrepreneurship: Österreich soll im Bereich Female Entrepreneurship ins europäische Spitzenfeld aufsteigen. Dafür soll eine gezielte Unterstützung von Frauen in der Gründungsphase vorgesehen werden.
  • Beschleunigte und digitale Gründungen: Ein bedeutender Schritt in Richtung Digitalisierung ist die Ermöglichung signifikant beschleunigter und rein digitaler Gründungen. Die Zielzeit für Gründungen beträgt fünf Werktage, was den Gründungsprozess erheblich vereinfacht und beschleunigt.
  • Evaluierung der Notariatsaktpflicht: Die Notariatsaktpflicht wird evaluiert, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Anforderungen entspricht. Diese Evaluierung soll gewährleisten, dass die Notariatsaktpflicht weiterhin Rechtssicherheit bietet und die Gründung von Scheinunternehmen verhindert.
  • Förderung von Risikokapital für Innovationen: Ein rot-weiß-roter Dachfonds im «Fund of Funds»-Modell soll eingerichtet werden, um die Mobilisierung von nationalem und internationalem Risikokapital für Startups, Scale-Ups und Spin-Offs zu erleichtern. Dazu gehört die aktive Beteiligung des Europäischen Investitionsfonds (EIF) und anderer öffentlicher Ankerinvestoren. Zudem wird die Schaffung eines Hubs geprüft, um die Etablierung von Österreich-Filialen internationaler Fonds zu fördern.
  • Einführung eines Aktivierungswahlrechts: Ein Aktivierungswahlrecht bei selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten soll eingeführt werden. Das bisherige Aktivierungsverbot benachteiligt österreichische Unternehmen im internationalen Wettbewerb um Geldgeber. Das Aktivierungsverbot soll daher durch ein Aktivierungswahlrecht ersetzt werden, wobei dem Gläubigerschutz durch eine bilanzielle Ausschüttungssperre Rechnung getragen wird.

 

3 Reformen im Gesellschaftsrecht sowie in gesellschaftsrechtlich nahen Bereichen

  • Weiterentwicklung der Flexiblen Kapitalgesellschaft: Die Flexible Kapitalgesellschaft wird evaluiert und möglicherweise weiterentwickelt, um den spezifischen Anforderungen von Startups besser gerecht zu werden. Ziel ist es, die Gesellschaftsform so anzupassen, dass sie Startups mehr Flexibilität bietet.
  • Novelle des Firmenbuchrechts: Eine Novelle des Firmenbuchrechts wird durchgeführt, um es an internationale Standards anzupassen. Geplant ist die Zulassung englischer Urkunden um den Wirtschaftsstandort Österreich attraktiver zu gestalten. Darüber hinaus soll ein kostenlser Zugang zu Basisinformationen aus dem Online-Firmenbuch ermöglicht werden.
  • Formvorschriften im Zivilrecht: Die Formvorschriften im Zivilrecht werden vereinheitlicht und überflüssige Formalvorschriften ohne Schutzfunktion abgebaut.
  • Stärkung der Handelsgerichtsbarkeit: Prüfung des vermehrten Einsatzes von Englisch als Verhandlungssprache.
  • Reform des Insolvenzrechts: Das Insolvenzrecht wird im Hinblick auf die Erweiterung der Anfechtungstatbestände geprüft.
  • Reform des Stiftungsrechts: Die Sicherung einer funktionierenden Governance angesichts der volkswirtschaftlichen Bedeutung von Stiftungen wird ebenso angestrebt.

 


 

Das neue Regierungsprogramm bringt eine Vielzahl an Regelungen, die den Anforderungen des digitalen Zeitalters gerecht werden sollen. Die geplanten Reformen im Gewerberecht, der Gründungspolitik, der Unterstützung von Startups sowie im Gesellschafts- und Zivilrecht zielen darauf ab, Effizienz und Transparenz zu steigern, die Digitalisierung voranzutreiben und die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs zu stärken.

Sollten Sie Fragen zu den Reformen haben oder Unterstützung benötigen, um Ihr Unternehmen optimal auf die neuen Gegebenheiten auszurichten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für weiterführende Informationen und individuelle Beratung.

 


 

Dieser Beitrag stellt eine generelle Information und keine Rechtsberatung von PwC Legal oehner & partner rechtsanwaelte gmbh dar. Der Beitrag kann eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen. PwC Legal oehner & partner rechtsanwaelte gmbh übernimmt keine Haftung, gleich welcher Art, für Inhalt und Richtigkeit des Beitrags.

 

Stand: 05.03.2025

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