Es bleibt alles anders: Datenschutz für juristische Personen?
1. Politische Verwerfungen mit juristischen Folgewirkungen Im ursprünglichen Ministerialentwurf (322/ME XXV. GP), mit dem das neue Datenschutzgesetz erlassen und das Datenschutzgesetz 2000 aufgehoben werden sollte (Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018), war die Abschaffung einer österreichischen Besonderheit vorgesehen: Das Grundrecht auf Datenschutz, das in Österreich seit dem Datenschutzgesetz 1978 als Verfassungsbestimmung in dessen § 1 verankert war und für jedermann galt, […]
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