Covid-19: Auswirkungen auf die Energiewende?
Autor:innen: Dr. Dominik Kurzmann; Mag. Victoria Fischl
Klima- und Energiepaket
2007 haben die EU-Staats- und -Regierungschefs die Kernziele des Klima- und Energiepakets 2020 festgelegt. Zwei Jahre später wurden umfassende Rechtsvorschriften zur Umsetzung dieser Ziele erlassen, um sicherzustellen, dass die EU ihre Klima- und Energieziele bis 2020 verwirklicht.
Durch das Klima- und Energiepaket 2020 der EU sind im Wesentlichen folgende drei Ziele bis 2020 umzusetzen:
- Die Senkung der Treibhausgasemissionen um 20% im Vergleich zu 1990;
- die Gewinnung von 20 % der Energie innerhalb der EU aus erneuerbaren Quellen; und
- die Verbesserung der Energieeffizienz um 20%.
Im Oktober 2014 wurden neue Klima- und Energieziele bis zum Jahr 2030 beschlossen. Dadurch wurden diese Zielvorgaben nach oben korrigiert. Bis 2030 soll daher eine Senkung der Treibhausgasemissionen um mindestens 40% (gegenüber dem Jahr 1990), eine Erhöhung des Anteiles von Energie aus erneuerbaren Quellen auf mindestens 32% und eine Steigerung der Energieeffizienz um mindestens 32,5% erfolgen.
Das Klima- und Energiepaket soll bis zum Jahr 2020 weitreichende Verbesserungen in vielen Bereichen bringen, wodurch die Energieversorgungssicherheit der EU langfristig erhöht werden soll. Zudem bildet dieses Energiepaket die Grundlage für eine europäische Energieunion.
Ökostrom-Paket
2019 wurde in Österreich ein Ökostrom-Paket beschlossen. Durch dieses soll es im Bereich Photovoltaik jeweils EUR 36 Millionen Investitionsförderungen für den Ausbau von Photovoltaik und von Stromspeicheranlagen geben. Durch den Beschluss des Ökostrom-Pakets wird eine zusätzliche PV-Leistung von 20% und eine Verdopplung der Speicherkapazität für das Jahr 2020 gesichert. Im Bereich Windkraft erfolgt eine Umstellung der Kontingentberechnung. Durch das Vorziehen des Kontingents aus dem Jahr 2021 auf 2020 und der Umstellung der Berechnungsmethodik werden zusätzliche Mittel für das Jahr 2020 mobilisiert, wodurch die Warteschlange komplett abgebaut werden kann. Ab dem Jahr 2021 soll ein neues Fördergesetz den raschen Ausbau der Windkraft in Österreich ermöglichen, wodurch alle bereits genehmigten Projekte im kommenden Jahr errichtet werden können. Nach Angaben des Branchenverbandes IG Windkraft betrifft dies rund 200 Anlagen. Im Bereich der Biomasse wurde eine Einigung zur Gewährung von Nachfolgetarifen für auslaufende Anlagen erzielt. Weitere Neuerungen gibt es diesbezüglich auch in den Bereichen Kleinwasserkraft, Biogas und mittlere Wasserkraft. Die mittlere Wasserkraft wird mit einer Mittelerhöhung um 30 Millionen Euro auf insgesamt 80 Millionen Euro gefördert.
Auswirkungen der Krise
Am 11.3.2020 stufte die Weltgesundheitsorganisation („WHO“) Covid-19 offiziell als Pandemie ein und auch Unternehmen im Energiesektor spüren diese Belastung. Auch die International Energy Agency („IEA“) hat bereits auf die derzeitige Situation reagiert und ausgesprochen, dass die Länder, die auf den globalen Covid-19-Notstand reagieren müssen, nicht zulassen sollen, dass die Krise den grünen Energiewandel zum Scheitern bringt.
Für den Sektor der erneuerbaren Energien sind die langfristigen Auswirkungen der sich schnell ausbreitenden Covid-19 Krise derzeit noch unklar. Um die Ziele der EU, vor dem Hintergrund der derzeitigen Situation zu erreichen, ist besonders jetzt eine vorausschauende Strategie vonnöten.
Da das Ende dieser Krise derzeit noch nicht abschätzbar ist, sollten Unternehmen im Energiesektor vor allem jetzt Zeit investieren, neue Strategien festlegen, Projekte planen und strukturieren.
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