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20.03.2020

COVID-19: Überbrückungskredite und -garantien

Autoren: Dr. Dominik Kurzmann; Dr. Lukas Röper; Matthias Konrad, LL.M.

Das Coronavirus hat Österreich fest im Griff. Die weitere Ausbreitung von COVID-19 kann essenzielle Auswirkungen auf die Geschäfte und in weiterer Folge die Liquidität heimischer Unternehmen haben und stellt diese vor bisher ungeahnte finanzielle und liquiditätsseitige Herausforderungen, die zu existenzbedrohenden Krisen führen können. Momentan sind Verpflichtungen der Banken zur Gewährung von Stundungen nicht absehbar. Vielmehr gilt es, diese mit der jeweiligen Bank eigens zu verhandeln. Zusätzlich besteht die Gefahr, dass Banken bestehende Kreditverträge aus wichtigen Gründen, zB wegen Verschlechterung oder Gefährdung der Vermögensverhältnisse, vorzeitig kündigen oder aufgrund von Zahlungsverzug umgehend fällig stellen. Wir empfehlen, im Zweifelsfall möglichst schnell mit Ihrer Bank Kontakt aufzunehmen. Um sicherzustellen, dass Sie diese Herausforderung möglichst unbeschadet überstehen, geben wir Ihnen nachfolgend einen kurzen Überblick, auf welche Hilfsmaßnahmen österreichische Unternehmen in dieser Ausnahmesituation zurückgreifen können.

Überbrückungskredite der OeKB

Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation stellt die österreichische Kontrollbank (OeKB) im Auftrag des Bundesministeriums für Finanzen österreichischen Exportunternehmen zum Zwecke der Standort- bzw Arbeitsplatzsicherung Überbrückungskredite in Höhe von 10 bis 15 % ihres Exportumsatzes, maximal jedoch EUR 60 Mio, zur Verfügung. Insgesamt umfasst der zur Verfügung stehende Kreditrahmen zwei Milliarden Euro. Ab sofort können Unternehmen – unabhängig davon, ob das jeweilige Unternehmen bisher schon Kunde bei der OeKB ist – Kredite mit Hilfe ihrer Hausbank beantragen. Die Finanzierungen sind auf eine Dauer von zwei Jahren befristet mit der Option, diese anschließend zu verlängern.

AWS-Überbrückungsgarantie

Für Klein- und Mittelunternehmen aus Gewerbe und Industrie sowie für Personen bzw Unternehmen, die einen freien Beruf ausüben, besteht unter gewissen Voraussetzungen zudem die Möglichkeit, eine AWS-Überbrückungsgarantie in Anspruch zu nehmen. Bereitgestellt und abgewickelt werden die Garantien von der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws), einer Förderbank des Bundes. Die österreichische Bundesregierung hat vor wenigen Tagen beschlossen, die Garantien auszubauen und zu vereinfachen, um Unternehmen, die vom Coronavirus negativ betroffen sind, beizustehen. Gefördert werden Betriebsmittelfinanzierungen, etwa Wareneinkäufe oder Personalkosten, sowie Finanzierungen für die Stundung von bestehenden Krediten. Die Maßnahme darf dabei jedoch nicht zu einer bloßen Umschuldung führen, sondern muss der Sicherung und Erweiterung der Liquidität dienen. Je KMU können Garantien mit bis zu 80 % eines Kredites von bis zu EUR 2,5 Mio und einer Laufzeit von maximal 5 Jahren beantragt werden. Der Antrag wird durch die finanzierende Bank bei der aws eingereicht.

ÖHT-Garantie

Parallel hierzu hat das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus gemeinsam mit der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) ein Maßnahmenpaket für KMUs in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft geschnürt. Dieses ermöglicht betroffenen Unternehmen die Besicherung von Überbrückungsfinanzierungen der Hausbanken mit Haftungen der ÖHT in Höhe von 80 % von zur Besicherung neu aufzunehmenden Überbrückungskrediten mit einer Laufzeit von 36 Monaten. Die maximale Haftungssumme beträgt EUR 400.000. Gefördert wird zudem die Kostenübernahme der einmaligen Bearbeitungsgebühr und der Haftungsprovision. Die Antragstellung erfolgt in diesem Fall direkt bei der ÖHT.

ABBAG

Weiters hat die österreichische Bundesregierung zugesichert, ein bis zu 38 Milliarden Euro schweres Maßnahmenpaket zur Verfügung zu stellen. In diesem Rahmen wurde bereits eine Änderung des Bundesgesetzes über die Errichtung einer Abbaubeteiligungsaktiengesellschaft des Bundes (ABBAG-Gesetz) beschlossen. Hiermit wurde der Unternehmensgegenstand der ABBAG um die Erbringung von Dienstleistungen und das Ergreifen von finanziellen Maßnahmen zugunsten von österreichischen Unternehmen, die zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten geboten sind, erweitert. Details zu dieser Finanzierungsmöglichkeit wurden bisher jedoch noch nicht veröffentlicht. Es bleibt abzuwarten, welche Unternehmen dem Kreis der Begünstigten angehören werden, wie die Hilfsmaßnahmen ausgestaltet werden und welche Höhe bzw Laufzeit die finanziellen Maßnahmen aufweisen werden. Es ist davon auszugehen, dass sich die ABBAG für die Abwicklung eines externen Dienstleisters, etwa der OeKB, bedienen wird.

PwC Legal Austria wird Sie über sämtliche Änderungen am Laufenden halten.

Haben Sie Fragen? Wir sind gerne für Sie da.

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TagsCoronavirusCOVID-19Garantien
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