Erleichterungen bei Umweltverträglichkeitsprüfungen beschlossen
Am 11.1.2023 wurde von der Bundesregierung ein Energie-Paket und somit die Novelle der Umweltverträglichkeitsprüfung beschlossen. Das Ziel besteht vor allem darin, erneuerbare Energien schneller auszubauen.
Um dieses Ziel zu erreichen, sollen unter anderem die Genehmigungsverfahren für große erneuerbare Kraftwerke (wie z.B. Windkraftwerke, Photovoltaikanlagen, Biomassekraftwerke, Wasserkraftwerke) beschleunigt durchgeführt werden.
Insbesondere ist geplant, folgende Erleichterungen gesetzlich umzusetzen:
• Doppelprüfungen in Umweltverträglichkeitsverfahren (UVP-Verfahren) sollen abgeschafft werden. Die UVP-Verfahren sollen besser strukturiert und effizienter werden. Insbesondere soll das Landschaftsbild im UVP-Verfahren nicht nochmals geprüft werden, wenn es in der Festlegung der entsprechenden Zonen des Energieraumplans bereits eine Prüfung erfolgte.
• Blanko-Beschwerden sollen im Rahmen des UVP-Verfahrens nicht mehr automatisch aufschiebende Wirkung haben.
• Wenn in einem Bundesland keine entsprechende Energieraumplanung gemacht wurde, können UVP-Verfahren in Zukunft begonnen werden, ohne dass eine Widmung durch die jeweilige Gemeinde vorliegt. Die Zustimmung der Gemeinde wird dann im UVP-Verfahren eingeholt, aber das Widmungsverfahren braucht nicht abgewartet zu werden.
• Es sollen klare Regeln eingeführt werden, ab welchem Bodenverbrauch z.B. Logistikzentren jedenfalls eine Umweltverträglichkeitsprüfung brauchen.
Abzuwarten ist, wann die Novelle nun vom Parlament beschlossen und in Kraft treten wird. Wir informieren über konkrete Gesetzesänderungen, sobald diese durch den Nationalrat und Bundesrat erfolgreich durchlaufen.