PwC | PwC Legal Austria
    • Choose a language:
    • View this page in english
  • PwC Legal Austria
  • Blog
    • Choose a language:
    • View this page in english
  • PwC Legal
  • Über uns
  • Karriere
30.11.2022

Gender Balance – neue EU-Richtlinie für börsenotierte Gesellschaften

Das Europäische Parlament hat am 22. November 2022 eine Richtlinie verabschiedet, die eine ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern unter den “Direktoren“ börsenotierter Gesellschaften gewährleisten soll. Der zu Grunde liegende Vorschlag wurde knapp ein Jahrzehnt lang blockiert, ehe man sich auf EU-Ebene Anfang 2022 einigen konnte.

Der Titel der Richtlinie ist zwar neutral gewählt, allerdings ist das Ziel ganz eindeutig. Bis Juli 2026 müssen alle großen börsenotierten Unternehmen in der EU dafür sorgen, dass es mehr Frauen in ihren Führungsetagen gibt. Mindestens 40 % der Posten nicht geschäftsführender Direktoren bzw. 33 % aller (also geschäftsführender und nicht geschäftsführender) Unternehmensleitungsposten sollen von dem unterrepräsentierten Geschlecht besetzt werden. In Österreich versteht man unter einer nicht geschäftsführenden Unternehmensleitungsposition ein Mandat im Aufsichtsrat (der Aufsichtsrat in Österreich hat den Vorstand zu überwachen und ist ein Kontrollorgan) und unter einer geschäftsführenden Unternehmensleitungsposition einen Sitz im Vorstand (das Leitungsorgan einer AG).

Im Detail bedeutet dies, dass unter den nicht geschäftsführenden Direktoren in Leitungsorganen börsenotierter Gesellschaften bis 2026 mindestens 40 % von Mitgliedern des unterrepräsentierten Geschlechts besetzt werden sollten. Wenn Mitgliedstaaten sich dafür entscheiden, die neuen Vorschriften sowohl auf geschäftsführende als auch auf nicht geschäftsführende Direktoren anzuwenden, würde das Ziel 33 % aller Direktorenpositionen bis 2026 betragen. Es fällt in die Zuständigkeit des Mitgliedstaats (und nicht der Unternehmen), zwischen den beiden Zielvorgaben (40 % der nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitglieder oder 33 % aller Mitglieder der Leitungsorgane) zu wählen. Für kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, gelten die Vorschriften der Richtlinie nicht.

Weiters regelt die Richtlinie, dass börsenotierte Gesellschaften, die die Ziele nicht erreichen, ihr Auswahlverfahren anpassen müssen. Sie müssen faire und transparente Auswahl- und Ernennungsverfahren einführen, die auf einem Vergleich der verschiedenen Bewerbenden auf der Grundlage klarer und neutral formulierter Kriterien beruhen. Wenn Unternehmen zwischen gleichermaßen qualifizierten Kandidaten wählen müssen, sollten sie der Person des unterrepräsentierten Geschlechts Vorrang einräumen.

Börsenotierte Unternehmen müssen den zuständigen Behörden einmal jährlich Informationen über die Vertretung von Frauen und Männern in ihren Leitungsorganen vorlegen. Haben sie die gesetzten Ziele nicht erreicht, müssen sie mitteilen, wie sie diese künftig erreichen wollen. Diese Informationen werden auf der Website des Unternehmens (also in leicht zugänglicher Form) veröffentlicht.

Ein Land, das vor Inkrafttreten der Richtlinie dem Erreichen der Ziele nahe gekommen ist oder gleich wirksame Rechtsvorschriften erlassen hat, kann die Anforderungen der Richtlinie in Bezug auf das Ernennungs- oder Auswahlverfahren aussetzen.

Bereits heute regelt § 86 Abs 7 AktG, dass in börsenotierten Gesellschaften sowie in Aktiengesellschaften, in denen dauernd mehr als 1 000 Arbeitnehmer:innen beschäftigt sind, der Aufsichtsrat zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern bestehen soll (sofern der Aufsichtsrat aus mindestens sechs Mitgliedern und die Belegschaft zu mindestens 20 Prozent aus Arbeitnehmerinnen beziehungsweise Arbeitnehmern besteht).

Die Mitgliedstaaten müssen wirksame, abschreckende und verhältnismäßige Sanktionen (zB Geldbußen) für Unternehmen vorsehen, in denen es keine offenen und transparenten Einstellungsverfahren gibt.

Es bleibt abzuwarten, wie der österreichische Gesetzgeber die Richtlinie im österreichischen Recht verankern möchte.

FB twitter Linkedin
TagsAGAufsichtsratbörsenotiertGesellschaftsrechtQuoteVorstand
Foto von Fabian Löffler, LL.M.
Fabian Löffler, LL.M. Kontakt aufnehmen

Neueste Nachrichten

  • PwC Legal, in collaboration with LARK as lead counsel, advises FSN Capital on the acquisition of UHL Bau GmbH
  • Arbeitsrechtliche Gestaltung von Benefits: Tipps für die Praxis
  • Bernhard Müller: Top 10 im trend-Anwaltsranking
  • Neues JUVE-Ranking: Team Bank- und Finanzrecht wieder unter den führenden Kanzleien gelistet
  • Legal500 Ranking 2025: PwC Legal in vier Kategorien genannt
© 2025 *PwC Legal Rechtsanwälte GmbH is an independent Austrian law firm and cooperates with PricewaterhouseCoopers Legal Aktiengesellschaft Rechtsanwaltsgesellschaft, Friedrich-Ebert-Anlage 35-37, 60327 Frankfurt am Main, District Court Frankfurt am Main HRB 74165. PwC Legal Rechtsanwälte GmbH does not render non-legal services, such services may be procured through member firms of the PwC network.
  • Impressum
  • Legal Disclaimer
  • Privacy Policy
  • Cookies
Wir verwenden auf unserer Website Cookies, um die Nutzung bestimmter Funktionen der Website zu ermöglichen, für die Webanalyse, um das PwC Serviceangebot kontinuierlich zu verbessern und Ihnen ein besseres Nutzererlebnis zu bieten. Diese Einwilligung kann jederzeit über Ihre Browser-Einstellungen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und Cookie-Information.
Alle Cookies akzeptieren
Nur erforderliche Cookies akzeptieren
Cookie Einstellungen
Manage consent

Privacy Overview

Diese Webseite benutzt Cookies zur Verbesserung Ihrer Nutzererfahrung und unseres Informationsangebotes. Wir verwenden verschiedene Cookie-Arten: Essenzielle Cookies zur Erreichung der Funktionen der Webseite (zB. Spracheinstellungen). Weiters nutzen wir Cookies von Drittanbietern um zu verstehen, wie Sie unsere Seite nutzen. Diese Cookies sind nicht notwendig für die Funktionalität der Seite und Sie können daher der Setzung des Selbigen widersprechen.
Necessary
immer aktiv
Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. These cookies ensure basic functionalities and security features of the website, anonymously.
CookieDauerBeschreibung
cookielawinfo-checkbox-analytics11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Analytics".
cookielawinfo-checkbox-functional11 monthsThe cookie is set by GDPR cookie consent to record the user consent for the cookies in the category "Functional".
cookielawinfo-checkbox-necessary11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookies is used to store the user consent for the cookies in the category "Necessary".
cookielawinfo-checkbox-performance11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Performance".
CookieLawInfoConsent1 yearRecords the default button state of the corresponding category & the status of CCPA. It works only in coordination with the primary cookie.
viewed_cookie_policy11 monthsThe cookie is set by the GDPR Cookie Consent plugin and is used to store whether or not user has consented to the use of cookies. It does not store any personal data.
Functional
Functional cookies help to perform certain functionalities like sharing the content of the website on social media platforms, collect feedbacks, and other third-party features.
CookieDauerBeschreibung
pll_language1 yearThe pll _language cookie is used by Polylang to remember the language selected by the user when returning to the website, and also to get the language information when not available in another way.
Analyse
Analytical cookies are used to understand how visitors interact with the website. These cookies help provide information on metrics the number of visitors, bounce rate, traffic source, etc.
CookieDauerBeschreibung
_ga2 yearsThe _ga cookie, installed by Google Analytics, calculates visitor, session and campaign data and also keeps track of site usage for the site's analytics report. The cookie stores information anonymously and assigns a randomly generated number to recognize unique visitors.
Google Analytics MFMSWS70PX2 JahreDieser Cookie wird von Google Analytics installiert.
SPEICHERN & AKZEPTIEREN
Präsentiert von CookieYes Logo