Geplante Novellierung des Studentenheimgesetzes geht heute in Begutachtung
Co-Autor: Mag. Elias Pressler
Der Entwurf zu einer geplanten Novelle zum Studentenheimgesetz wurde diese Woche vom Wissenschaftsministerium (BMBWF) vorgestellt und geht – laut Auskunft des BMBWF – heute in Begutachtung und wird daher veröffentlicht.
Hintergrund
Das geltende Studentenheimgesetz (StudHG) stammt aus dem Jahr 1986 und wurde zuletzt 1999 novelliert. Da 1986 fast ausschließlich gemeinnützige Studentenheime betrieben wurden, ist das Gesetz nur auf solche Heime ausgelegt.
In den letzten Jahren streben vermehrt private Investoren auf den Studentenheimmarkt. Wie der Wissenschaftsminister Heinz Faßmann selbst zugibt, liegt das auch am mangelnden Wohnbau trotz wachsender Städte und immer mehr Studierenden:
„Wir haben zu wenig gebaut – auch für Studierende“.
Geplante Änderungen
Konkret sollen künftig Studierendenheime – sowohl gemeinnützige wie etwa jene der Akademikerhilfe als auch gewerbliche Studierendenheime – vom StudHG geregelt werden.
Neben einheitlichen Mindestschutzstandards soll die Novelle darüber hinaus auch für mehr Flexibilität bei den Verträgen sorgen und Limits für Kautionen festsetzen. Unterjähriger Ein- und Ausstieg soll möglich werden.
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