PwC | PwC Legal Austria
    • Choose a language:
    • View this page in english
  • PwC Legal Austria
  • Blog
    • Choose a language:
    • View this page in english
  • PwC Legal
  • Über uns
  • Karriere
16.07.2018

Neues zum Erwachsenenschutz

Autor:innen: Mag. Daniela Steiner; Mag. Sofya Usmanova; Mag. Samir Pajalic

Seit 1.7.2018 gilt das neue Erwachsenenschutz-Gesetz, welches vier Arten der Vertretungsmöglichkeit für Personen, die in ihrer Entscheidungsfähigkeit beeinträchtigt sind, vorsieht. Was es dabei zu berücksichtigen gilt, haben wir im Folgenden für Sie kurz im Überblick zusammengefasst.

1. Die Vorsorgevollmacht

Für den Fall des Verlustes der Entscheidungsfähigkeit besteht die Möglichkeit, im Vorhinein für bestimmte Angelegenheiten oder bestimmte Arten von Angelegenheiten eine oder mehrere Personen zur Besorgung dieser Angelegenheiten zu bevollmächtigen.

Worauf ist zu achten?

  • Die Vorsorgevollmacht muss höchstpersönlich (also nicht durch einen Vertreter) erteilt werden.
  • Der Vollmachtgeber kann nur im Rahmen seiner eigenen Entscheidungsfähigkeit Vorsorgevollmacht erteilen.
  • Die Errichtung der Vorsorgevollmacht ist ausschließlich schriftlich nach Belehrung über die Rechtsfolgen und Gestaltungsmöglichkeiten vor einem Notar, Rechtsanwalt oder Erwachsenenschutzverein zulässig. Sollen Rechte an Unternehmen, Stiftungen, Liegenschaften oder im Ausland befindliche Vermögenswerte Gegenstand der Vollmacht sein, kann diese nur vor einem Notar oder Rechtsanwalt errichtet werden.
  • Die Vorsorgevollmacht muss für ihre Wirksamkeit im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registriert werden.
  • Gegenstand der Vorsorgevollmacht kann nicht jedes beliebige Rechtsgeschäft sein – ausgenommen sind etwa höchstpersönliche Rechtsgeschäfte wie etwa die Eheschließung, die einvernehmliche Ehescheidung oder die Errichtung letztwilliger Verfügungen.
  • Die Besorgung bestimmter Angelegenheiten erfordert die Genehmigung des Gerichtes – zum Beispiel die dauerhafte Verlegung des Wohnortes ins Ausland oder im Falle einer medizinischen Behandlung, sofern Vertreter und Vertretener darüber uneinig sind.
  • Die Vorsorgevollmacht kann bei wiedererlangter Entscheidungsfähigkeit jederzeit widerrufen werden.

Zur besseren Kontrolle kann der Vollmachtgeber Leitlinien für erwartete Entscheidungen vorgeben und mehrere Personen als Gesamtvertreter bevollmächtigen, die sich gegenseitig überprüfen.

2. Die gewillkürte Erwachsenenvertretung

Ist man in seiner Entscheidungsfähigkeit zwar bereits eingeschränkt, aber noch in der Lage, zumindest in Grundzügen die Tragweite einer Bevollmächtigung zu verstehen, so bietet anstatt der Vorsorgevollmacht die gewillkürte Erwachsenenvertretung vergleichbare Möglichkeiten.

Worauf ist zu achten?

  • Auch die gewillkürte Erwachsenenvertretung kann nur höchstpersönlich erteilt werden.
  • Als Vertreter kommen eine oder mehrere „nahestehende“ Personen in Betracht, unabhängig von einem Verwandtschaftsverhältnis – auch ein nahestehender Nachbar könnte somit als Vertreter gewählt werden.
  • Zwischen Vertretenem und Vertreter muss ein Auftragsverhältnis vorliegen – das bedeutet eine Verpflichtung des Vertreters, tätig zu werden.
  • Die Errichtung muss schriftlich nach Belehrung über die Folgen der Vertretung sowie die Rechte und Pflichten des Vertreters und die Möglichkeit des Widerrufs vor einem Notar, Rechtsanwalt oder Erwachsenenschutzverein erfolgen.
  • Für die Wirksamkeit der Vertretung ist die Eintragung im ÖZVV erforderlich.
  • Hinsichtlich des Gegenstandes der Vertretung, bestehen dieselben Grenzen wie bei der Vorsorgevollmacht.
  • Die gewillkürte Erwachsenenvertretung kann wie die Vorsorgevollmacht widerrufen werden.

Auch die gewillkürte Erwachsenenvertretung erlaubt es, mehrere Vertreter zu ernennen, wobei diese im Unterschied zur Vorsorgevollmacht nur in unterschiedlichen Wirkungsbereichen eingesetzt werden dürfen. Damit entfällt zwar die Möglichkeit der gegenseitigen Kontrolle, allerdings ist die gerichtliche Kontrolle stärker ausgeprägt. Zum Beispiel erfordern wirtschaftliche Handlungen größerer Tragweite eine gerichtliche Genehmigung.

3. Die gesetzliche Erwachsenenvertretung

Gibt es weder einen Vorsorgebevollmächtigten noch einen gewillkürten Erwachsenenvertreter, können nächste Angehörige die entscheidungsunfähige Person vertreten.

Worauf ist zu achten?

  • Zur Wirksamkeit bedarf es der Eintragung in das ÖZVV, die auf Anfrage des potentiellen Vertreters durch einen Notar, Rechtsanwalt oder Erwachsenenschutzverein vorzunehmen ist –der Vertreter muss also selbst aktiv werden.
  • Die gesetzliche Erwachsenenvertretung ist maximal drei Jahre gültig. Danach kann diese bei Vorliegen der Voraussetzungen erneut eingetragen werden.
  • Erlangt der Vertretene während aufrechter Erwachsenenvertretung seine Entscheidungsfähigkeit wieder, bleibt die Erwachsenenvertretung bis zu deren Löschung aus dem ÖZVV nach außen hin wirksam.
  • Die Vertretungsbefugnis erstreckt sich auf nahezu alle nicht höchstpersönlichen Rechtsgeschäfte.

4. Die gerichtliche Erwachsenenvertretung

Ist weder ein Vorsorgebevollmächtigter noch ein gewillkürter noch ein gesetzlicher Erwachsenenvertreter eingesetzt, kann das Gericht für höchstens drei Jahre einen Erwachsenenvertreter bestellen. Dieser kann mit der Besorgung einzelner oder bestimmter Arten von Angelegenheiten betraut werden. Dies entspricht im Wesentlichen der bisherigen Sachwalterschaft.

 

Unser Private Wealth Services Team unterstützt Sie gerne im Zusammenhang mit Erwachsenenschutz und bietet darüber hinaus folgende Leistungen an:

  • Investmentberatung
  • Asset Allocation and Protection – Optimierung der Vermögensstruktur
  • Charitable Giving – Gemeinnützigkeit
  • Estate Planning – Vermögensübergabeplanung
  • Family Business – Familienunternehmen
  • Trusts and Foundations – Vermögenserhalt und Stiftungen
  • Erstellung effektiver Aufsichts- und Governancestrukturen
  • Private Global Mobility – Beratung im Zusammenhang mit Direktinvestitionen in Österreich
FB twitter Linkedin
Foto von Dr. Michael Lind, LL.M.
Dr. Michael Lind, LL.M. Kontakt aufnehmen
Foto von Dr. Dominik Pflug, LL.M., MSc
Dr. Dominik Pflug, LL.M., MSc Kontakt aufnehmen
Foto von Dr. Florian Dollenz
Dr. Florian Dollenz Kontakt aufnehmen

Neueste Nachrichten

  • Gesetzesänderungen im Lichte der Pensionswelle – (Neue) Teilpension und Einschränkung der Altersteilzeit
  • PwC Legal, in collaboration with LARK as lead counsel, advises FSN Capital on the acquisition of UHL Bau GmbH
  • Arbeitsrechtliche Gestaltung von Benefits: Tipps für die Praxis
  • Bernhard Müller: Top 10 im trend-Anwaltsranking
  • Neues JUVE-Ranking: Team Bank- und Finanzrecht wieder unter den führenden Kanzleien gelistet
© 2025 *PwC Legal Rechtsanwälte GmbH is an independent Austrian law firm and cooperates with PricewaterhouseCoopers Legal Aktiengesellschaft Rechtsanwaltsgesellschaft, Friedrich-Ebert-Anlage 35-37, 60327 Frankfurt am Main, District Court Frankfurt am Main HRB 74165. PwC Legal Rechtsanwälte GmbH does not render non-legal services, such services may be procured through member firms of the PwC network.
  • Impressum
  • Legal Disclaimer
  • Privacy Policy
  • Cookies
Wir verwenden auf unserer Website Cookies, um die Nutzung bestimmter Funktionen der Website zu ermöglichen, für die Webanalyse, um das PwC Serviceangebot kontinuierlich zu verbessern und Ihnen ein besseres Nutzererlebnis zu bieten. Diese Einwilligung kann jederzeit über Ihre Browser-Einstellungen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und Cookie-Information.
Alle Cookies akzeptieren
Nur erforderliche Cookies akzeptieren
Cookie Einstellungen
Manage consent

Privacy Overview

Diese Webseite benutzt Cookies zur Verbesserung Ihrer Nutzererfahrung und unseres Informationsangebotes. Wir verwenden verschiedene Cookie-Arten: Essenzielle Cookies zur Erreichung der Funktionen der Webseite (zB. Spracheinstellungen). Weiters nutzen wir Cookies von Drittanbietern um zu verstehen, wie Sie unsere Seite nutzen. Diese Cookies sind nicht notwendig für die Funktionalität der Seite und Sie können daher der Setzung des Selbigen widersprechen.
Necessary
immer aktiv
Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. These cookies ensure basic functionalities and security features of the website, anonymously.
CookieDauerBeschreibung
cookielawinfo-checkbox-analytics11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Analytics".
cookielawinfo-checkbox-functional11 monthsThe cookie is set by GDPR cookie consent to record the user consent for the cookies in the category "Functional".
cookielawinfo-checkbox-necessary11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookies is used to store the user consent for the cookies in the category "Necessary".
cookielawinfo-checkbox-performance11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Performance".
CookieLawInfoConsent1 yearRecords the default button state of the corresponding category & the status of CCPA. It works only in coordination with the primary cookie.
viewed_cookie_policy11 monthsThe cookie is set by the GDPR Cookie Consent plugin and is used to store whether or not user has consented to the use of cookies. It does not store any personal data.
Functional
Functional cookies help to perform certain functionalities like sharing the content of the website on social media platforms, collect feedbacks, and other third-party features.
CookieDauerBeschreibung
pll_language1 yearThe pll _language cookie is used by Polylang to remember the language selected by the user when returning to the website, and also to get the language information when not available in another way.
Analyse
Analytical cookies are used to understand how visitors interact with the website. These cookies help provide information on metrics the number of visitors, bounce rate, traffic source, etc.
CookieDauerBeschreibung
_ga2 yearsThe _ga cookie, installed by Google Analytics, calculates visitor, session and campaign data and also keeps track of site usage for the site's analytics report. The cookie stores information anonymously and assigns a randomly generated number to recognize unique visitors.
Google Analytics MFMSWS70PX2 JahreDieser Cookie wird von Google Analytics installiert.
SPEICHERN & AKZEPTIEREN
Präsentiert von CookieYes Logo