Reps & Warranties Versicherungen
Autor:innen: Dr. Silvia Wandl; Dr. Matthias Trummer, MSc; Dr. Krzysztof Nowak, LL.M.; Mag. Katharina Seethaler, LL.M.
Reps & Warranties Versicherungen vereinfachen und beschleunigen Unternehmenstransaktionen und können den Wert derselben steigern. Diese Versicherungen ermöglichen es, Interessenkonflikte zwischen Käufer und Verkäufer – zumindest teilweise – zu bereinigen. Die Einbindung eines Versicherungsmaklers sollte dabei möglichst frühzeitig erfolgen.
Was ist eine Reps & Warranties Versicherung?
Reps & Warranties Versicherungen (auch Warranty & Indemnity (W&I) Versicherung, M&A Versicherung oder Gewährleistungsversicherung) sichern jene Risiken, die sich aus Gewährleistungen bzw. Garantien im Rahmen einer M&A Transaktion ergeben können, ab.
Dadurch kann Abhilfe bei Interessenkonflikten zwischen Käufer und Verkäufer bei den Verhandlungen des Garantie- bzw. Gewährleistungskatalogs geschaffen werden. Denn Reps & Warranties Versicherungen ermöglichen einerseits einen umfangreichen Garantiekatalog für den Käufer und andererseits einen geringeren Haftungshöchstbetrag für den Verkäufer.
Versicherungsnehmer kann sowohl Käufer als auch Verkäufer sein, wobei die Käuferpolizze dominiert. Die Verkäuferpolizze ist eine spezielle Form der Haftpflichtversicherung. Bei der Käuferpolizze handelt es sich um eine Vermögenseigenschadenversicherung.
Welche Risiken sind versicherbar?
Versichert werden jene Fälle, in denen sich ein vom Verkäufer abgegebenes Versprechen als unrichtig herausstellt. Die Versicherbarkeit eines Risikos folgt dem Umfang der Due Diligence Prüfung und nur Geprüftes ist versicherbar. Eine gründliche Due Diligence Prüfung ist deshalb eine Voraussetzung für den Versicherungsschutz.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass die versicherten Gewährleistungen auch im Anteils- oder Unternehmenskaufvertrag abgegeben worden sind. In der Praxis ist es somit wesentlich, dass die Polizze genau auf den Kaufvertrag abgestimmt ist.
Die Deckung bekannter, aber noch nicht konkret eingetretener Risiken ist vom Versicherungsschutz ausgenommen. Solche Risiken können durch sog. special situation insurances (etwa bei Steuer- und Umweltthemen oder in Form einer Litigation-Buyout-Polizze) versichert werden.
Zukunftsbezogene Garantien (etwa das Erreichen bestimmter Umsatzziele oder Gewinne) sind grundsätzlich nicht versicherbar. Dasselbe gilt für Sachverhalte, für welche bereits andere Versicherungen abgeschlossen worden sind (etwa Produkthaftpflichtversicherungen). Üblicherweise ausgeschlossen sind auch Bau- und Konstruktionsfehler, Verstöße gegen Wirtschaftssanktionen der USA und der EU sowie weitere Geldstrafen.
Wie kommt man zur Versicherungsdeckung?
Um einen möglichst vollständigen und kostengünstigen Versicherungsschutz zu erhalten, sollten Angebote von mehreren Versicherern eingeholt werden. Da diese Aufgabe sehr komplex ist, schalten Unternehmen in der Praxis meist einen Versicherungsmakler ein. Dieser sollte möglichst frühzeitig im Transaktionsstadium beauftragt werden, sodass noch genug Zeit zur Verhandlung des Versicherungsvertrages und der Prämie bleibt.
Der Versicherungsmakler holt in der Folge erste indikative Angebote mehrerer Versicherer ein. Dafür genügt bereits ein Informationsmemorandum, Managementpräsentation sowie Finanzdaten des Targets. Diese Angebote analysiert der Makler anhand von Kosten, Deckungsbreite und weiteren Faktoren. Seine Ergebnisse bereitet er im Rahmen eines sog. NBI (non binding indications) Reports auf. Dieser stellt eine erste Einschätzung des Maklers zur Versicherbarkeit des Garantiekatalogs und der Versicherungsprämie dar.
Auf Basis des NBI Reports wird ein Versicherer für die Risikoprüfung, das sog. Underwriting, gewählt. Zur Durchführung der Risikoprüfung ist die Vorlage weiterer Unterlagen, insbesondere des Due Diligence-Berichts, oder die Zugangsgewährung zum Datenraum notwendig (abhängig u.a. von dem Umfang der Versicherungsdeckung).
Der Versicherungsvertrag wird schließlich üblicherweise im Zuge des Notartermins zur Unterfertigung des Anteils- oder Unternehmenskaufvertrages abgeschlossen. Die Unterfertigung des Versicherungsvertrages kann aber auch als Closing Condition vereinbart werden.
Der Versicherungsmakler begleitet den Versicherungsnehmer während der gesamten Risikoprüfung und arbeitet dabei eng mit seinen Anwälten und Beratern zusammen. Denn Ziel ist es, dass die finale Polizze das Haftungskonzept des Anteils- oder Unternehmenskaufvertrages wiederspiegelt oder sogar erweitert. Auf keinen Fall darf es am Ende Deckungslücken geben, wenn der Kaufvertrag den Verkäufer aus der Haftung entlässt.
PwC Legal hat umfassende Erfahrung in der Zusammenarbeit mit spezialisierten Maklern und unterstützt Sie im Rahmen der Beratung und Durchführung Ihrer M&A Transaktion auch bei der Auswahl des bestgeeignetsten Versicherers sowie bei den Verhandlungen des Versicherungsvertrags.