Co-Autor: Mag. Elias Pressler Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 30.6.2022 den Antrag des Bezirksgerichts Meidling auf Aufhebung des § 1105 ABGB, der für bestimmte Bestandnehmer eine gesetzliche Mietzinsminderung bei eingeschränkter Brauchbarkeit durch außerordentliche Zufälle vorsieht, zurück- bzw abgewiesen. Ausgangsfall und Regelung des ABGB Das zugrundeliegende Verfahren vor dem Bezirksgericht betraf Bestandzinsforderungen zweier Verpächterinnen […]

