Verfassungsgerichtshof-Erkenntnis: Differenzierung zwischen Miete und Pacht bei zufälliger Gebrauchsbeeinträchtigung gemäß § 1105 ABGB ist kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz
Co-Autor: Mag. Elias Pressler Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 30.6.2022 den Antrag des Bezirksgerichts Meidling auf Aufhebung des § 1105 ABGB, der für bestimmte Bestandnehmer eine gesetzliche Mietzinsminderung bei eingeschränkter Brauchbarkeit durch außerordentliche Zufälle vorsieht, zurück- bzw abgewiesen. Ausgangsfall und Regelung des ABGB Das zugrundeliegende Verfahren vor dem Bezirksgericht betraf Bestandzinsforderungen zweier Verpächterinnen […]
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