2. Aktionärsrechte-Richtlinie – finale Regierungsvorlage zur Umsetzung erwartet
Autorin: Dr. Silvia Wandl
Die Aktionärsrechte-Richtlinie (EU) 2017/828 vom 17. Mai 2017 (EU-Amtsblatt L-132/1) hat gemäß ihrem Titel „die Förderung der langfristigen Mitwirkung der Aktionäre“ zum Ziel. Dieses Ziel soll insbesondere durch Erhöhung von Transparenz und Einflussnahme der Aktionäre auf Vorgänge in der Gesellschaft erreicht werden.
Im Wesentlichen umfasst die Richtlinie Maßnahmen in folgenden vier Themenfeldern:
- Besondere Anforderungen an die Identifizierung der Aktionäre – Ermöglichung einer direkten Kommunikation zwischen der Gesellschaft und ihren Aktionären
- Gesteigerte Transparenzpflicht für institutionelle Anleger, Vermögensverwalter und Stimmrechtsberater zur Ermöglichung einer informierten Anlegerentscheidung
- Recht auf Abstimmung der Hauptversammlung über die Vergütung von Mitgliedern (Vergütungspolitik und Vergütungsbericht) der Unternehmensleitung (Vorstand und Aufsichtsrat) (say on pay)
- Transparenz von und Zustimmung zu Geschäften mit nahestehenden Unternehmen oder Personen (related party transactions)
Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie in das nationale Recht endet am 10. Juni 2019.
Im BMVRDJ wurde zur Vorbereitung der Umsetzung eine Arbeitsgruppe eingerichtet, deren finaler Umsetzungsvorschlag – wohl verzögert durch den EU-Ratsvorsitz – mit Jahresanfang erwartet wird.
Der Referentenentwurf des deutschen BM für die Justiz und für Verbraucherschutz wurde bereits im Dezember 2018 veröffentlicht. Dieser Vorschlag sieht für die Anwendbarkeit der say on pay Regelungen ein Inkrafttreten frühestens vier Monate nach Verkündung des Gesetzes vor. Vor diesem Hintergrund ist in Deutschland mit der Anwendbarkeit der neuen Vorschriften für die HV-Saison Frühjahr/Sommer 2019 nicht zu rechnen.