Arbeitsrechtliche Aspekte von Weihnachtsgeschenken
Weihnachtsgeschenke an Mitarbeitende sind oft ein beliebtes Mittel, um die Wertschätzung des Unternehmens gegenüber der Belegschaft auszudrücken. Doch auch bei dieser scheinbar unkomplizierten Geste sollten Dienstgeber:innen stets die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen beachten, um spätere rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. In diesem Beitrag beleuchten wir die wichtigsten arbeitsrechtlichen Aspekte von Weihnachtsgeschenken für Sie.
Die abgabenrechtlichen Aspekte haben unsere PwC Workforce-Kolleg:innen in ihrem Blogbeitrag vom 9. Dezember 2025 dargestellt.
Betriebsübung / Unverbindlichkeit
Grundsätzlich handelt es sich bei Weihnachtsgeschenken in der Regel um freiwillige Leistungen des Unternehmens an die Mitarbeitenden, die daher auch nicht einklagbar sind bzw. sein sollen.
Allerdings kann eine sogenannte betriebliche Übung (also ein Rechtsanspruch der Mitarbeitenden) entstehen, wenn Geschenke über mehrere Jahre hinweg gleichförmig und vorbehaltlos gewährt werden. Um dies zu vermeiden, sollten Dienstgeber:innen daher bei der Gewährung von Geschenken klar kommunizieren, dass es sich um eine einmalige, unverbindliche Zuwendung ohne Rechtsanspruch für die Zukunft handelt.
Dieser Hinweis sollte aus Beweisgründen schriftlich erfolgen – idealerweise jedes Jahr aufs Neue. Eine bloße Regelung der Unverbindlichkeit derartiger Zuwendungen im Dienstvertrag ist hingegen grundsätzlich nicht ausreichend.
Gleichbehandlung
Auch wenn Geschenke freiwillige Leistungen sind, ist dennoch der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten: Arbeitgeber:innen dürfen daher vergleichbare Mitarbeitende nicht willkürlich benachteiligen. Eine Differenzierung ist konkret nur dann zulässig, wenn sie auf sachlichen Gründen beruht.
Gerne unterstützen wir Sie gemeinsam mit unseren PwC Workforce-Expert:innen bei der arbeits- und abgabenrechtlich sicheren Gestaltung von Weihnachtsgeschenken in Ihrem Unternehmen.


