PwC | PwC Legal Austria
  • Share
    • Choose a language:
    • View this page in english
  • PwC Legal Austria
  • Blog
    • Choose a language:
    • View this page in english
  • PwC Legal
  • Über uns
  • Karriere

Crowdfunding-Regeln werden vereinfacht

Autor: Stefan Paulmayer

Die Aufnahme von Geldern über den Kapitalmarkt soll für Emittenten weiter vereinfacht werden. Am 4.7.2018 hat der Nationalrat das Bundesgesetz beschlossen, mit dem wesentliche Änderungen im Kapitalmarktgesetz (KMG) und Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) erfolgen werden. Das Gesetz wurde durch den Bundesrat bestätigt und soll noch im Juli 2018 in Kraft treten.

Vereinheitlichung des Rechtsrahmens

Die wohl wesentlichste Änderung betrifft die Gleichschaltung von KMG und AltFG. Die bisherige Trennung zwischen Wertpapier- bzw Veranlagungsemissionen nach KMG einerseits und der Ausgabe alternativer Finanzinstrumente nach AltFG andererseits wird aufgehoben. Die Bestimmungen des AltFG sollen hinkünftig für Wertpapier- und Veranlagungsemissionen gelten, die im Rahmen der neu zu schaffenden Ausnahme von der Prospektpflicht gemäß § 3 (1) Z 10 KMG-neu begeben werden.

Ebenfalls entfällt in Zukunft die Beschränkung, dass Emittenten unter dem AltFG Kleinstunternehmen oder kleine und mittlere Unternehmen sein müssen, die die eingesammelten Gelder unmittelbar für ihre operative Tätigkeit verwenden müssen. Von den Vereinfachungen können sohin sämtliche Emittenten profitieren (auch konzessionierte Unternehmen).

Bis EUR 2 Mio vereinfachte Informationspflichten

Die neue Ausnahmebestimmung erlaubt die prospektfreie Emission von Wertpapieren und Veranlagungen im jeweiligen Gesamtgegenwert von weniger als EUR 2 Mio. Gänzlich unreguliert werden jedoch auch Emissionen bis EUR 2 Mio nicht sein – vielmehr ist nach AltFG ein Informationsblatt zu erstellen, das den Investoren die wesentlichen Informationen zur Investition gibt. Jedoch entfällt der Aufwand der Erstellung eines Prospekts (bzw vereinfachten Prospekts) und (bei Wertpapieren) der FMA-Billigungsprozess, was die oftmals hohen Kosten von Kapitalmarkttransaktionen für Emittenten reduzieren sollte.

Im Folgenden haben wir für Sie die neuen Anforderungen überblicksartig zusammengefasst

Zu beachten sind jedoch bestimmte Einschränkungen für die Nutzung der Erleichterungen durch das AltFG:

  • der aushaftende Betrag aller nach AltFG eingesammelter Veranlagungen darf EUR 5 mn über einen Zeitraum von 7 Jahren nicht übersteigen; und
  • der aushaftende Betrag aller nach dem AltFG emittierten Wertpapiere darf einen Betrag von EUR 5 mn über einen Zeitraum von 12 Monaten nicht übersteigen.

Emittenten von Wertpapieren sind freilich nicht gezwungen, von den Erleichterungen Gebrauch zu machen. Die Erstellung eines vollen EU-Prospekts ist weiterhin möglich (zB wenn dies zur Vermarktung der Wertpapiere hilfreich erscheint oder ein Passporting des Prospekt angestrebt wird); diesfalls gelten die Bestimmungen des AltFG nicht für den Emittenten.

Fazit

Die Vereinfachung der Regelungen ist sehr zu begrüßen, war doch die bisherige Regelung unnötig kompliziert und hat aufgrund mancher Unklarheiten letztlich auch zu Rechtsunsicherheiten geführt.

Jedoch hat der Gesetzgeber leider weiterhin den nach EU-Vorgaben zulässigen maximalen Rahmen für Erleichterungen für Emittenten nicht ausgeschöpft.  Emissionen bis zu einem Gesamtwert in der Union von bis zu EUR 8 Mio (innerhalb von 12 Monaten) könnten gemäß Prospekt-Verordnung von der vollen Prospektpflicht ausgenommen werden. In Österreich liegt die Schwelle weiterhin bei EUR 5 Mio. Erleichterungen gibt es somit trotz der Novelle leider nur für Emissionen im Bereich bis EUR 5 Mio.

FB twitter Linkedin GooglePlus
Foto von Mag. Irene Eckart, B.A.
Mag. Irene Eckart, B.A. irene.eckart@pwclegal.at

Neueste Nachrichten

  • PwC Legal verdoppelt Real Estate & Construction Team
  • Axel Thoß steigt zum Partner bei PwC Legal Österreich auf
  • Erneute Fristverlängerung für Gesellschafterversammlungen und Jahresabschlüsse
  • HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG): Was bringt die Umsetzung der EU Whistleblowing Richtlinie?
  • IFLR1000 Ranking 2022: Team Banking & Finance gelistet!
© 2021 *oehner & partner rechtsanwaelte gmbh is an independent Austrian law firm and cooperates with PricewaterhouseCoopers Legal Aktiengesellschaft Rechtsanwaltsgesellschaft, Friedrich-Ebert-Anlage 35-37, 60327 Frankfurt am Main, District Court Frankfurt am Main HRB 74165. oehner & partner rechtsanwaelte gmbh does not render non-legal services, such services may be procured through member firms of the PwC network.
  • Impressum
  • Privacy Policy
  • Cookies
Wir verwenden auf unserer Website Cookies, um die Nutzung bestimmter Funktionen der Website zu ermöglichen, das PwC Serviceangebot kontinuierlich zu verbessern und Ihnen ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.


Bei der Verwendung bestimmter Cookies von US-Anbietern kann es zur Übermittlung Ihrer personenbezogener Daten an diese Anbieter in die USA kommen. Wir möchten Sie darüber informieren, dass laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs (C-311/18, Schrems II) in den USA kein angemessenes Datenschutzniveau herrscht und zudem keine geeigneten Garantien zum Schutz Ihrer Daten vorhanden sind. Die Übermittlung Ihrer Daten in die USA und die Verwendung von Cookies, bei denen eine solche Übermittlung stattfindet, erfolgt darum ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung.

Bei Übermittlung Ihrer Daten in die USA, besteht insbesondere das Risiko, dass Ihre Daten dem Zugriff durch US-Behörden zu Kontroll- und Überwachungszwecken unterliegen und dagegen keine wirksamen Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen. Ebensowenig kann die Durchsetzung von Betroffenenrechten gewährleistet werden. Insgesamt sind die Zugriffe und Verwendung von Daten durch US Behörden, laut dem Gerichtshof der Europäischen Union, nicht auf das zwingend erforderliche Maß beschränkt und daher unverhältnismäßig.


Eine Einwilligung in die Datenübermittlung in die USA wird erteilt, indem Sie alle Cookies akzeptieren und kann jederzeit über Ihre Browser-Einstellungen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und Cookie-Information.
Cookie Einstellungen
Alle Cookies (inklusive US-Datentransfers) akzeptieren
Nur erforderliche Cookies akzeptieren
Manage consent

Privacy Overview

Diese Webseite benutzt Cookies zur Verbesserung Ihrer Nutzererfahrung und unseres Informationsangebotes. Wir verwenden verschiedene Cookie-Arten: Essenzielle Cookies zur Erreichung der Funktionen der Webseite (zB. Spracheinstellungen). Weiters nutzen wir Cookies von Drittanbietern um zu verstehen, wie Sie unsere Seite nutzen. Diese Cookies sind nicht notwendig für die Funktionalität der Seite und Sie können daher der Setzung des Selbigen widersprechen.
Necessary
immer aktiv
Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. These cookies ensure basic functionalities and security features of the website, anonymously.
CookieDauerBeschreibung
cookielawinfo-checkbox-analytics11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Analytics".
cookielawinfo-checkbox-functional11 monthsThe cookie is set by GDPR cookie consent to record the user consent for the cookies in the category "Functional".
cookielawinfo-checkbox-necessary11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookies is used to store the user consent for the cookies in the category "Necessary".
cookielawinfo-checkbox-performance11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Performance".
CookieLawInfoConsent1 yearRecords the default button state of the corresponding category & the status of CCPA. It works only in coordination with the primary cookie.
viewed_cookie_policy11 monthsThe cookie is set by the GDPR Cookie Consent plugin and is used to store whether or not user has consented to the use of cookies. It does not store any personal data.
Functional
Functional cookies help to perform certain functionalities like sharing the content of the website on social media platforms, collect feedbacks, and other third-party features.
CookieDauerBeschreibung
pll_language1 yearThe pll _language cookie is used by Polylang to remember the language selected by the user when returning to the website, and also to get the language information when not available in another way.
Analyse
Analytical cookies are used to understand how visitors interact with the website. These cookies help provide information on metrics the number of visitors, bounce rate, traffic source, etc.
CookieDauerBeschreibung
_ga2 yearsThe _ga cookie, installed by Google Analytics, calculates visitor, session and campaign data and also keeps track of site usage for the site's analytics report. The cookie stores information anonymously and assigns a randomly generated number to recognize unique visitors.
Google Analytics MFMSWS70PX2 JahreDieser Cookie wird von Google Analytics installiert.
SPEICHERN & AKZEPTIEREN
Unterstützt von CookieYes Logo