E-Commerce-News: OLG München verbietet Amazons Dash Buttons
Co-Autorin: Mag. Sabine Brunner, LLB.oec.
Mit Hilfe der Amazon Dash-Buttons lassen sich seit 2016 per einfachem Knopfdruck Waren nachbestellen. Diese Aufkleber können bspw am Kühlschrank oder der Waschmaschine angebracht werden und sind mit dem Logo des jeweiligen Herstellers versehen.
Das OLG München hat heute den Bestellvorgang mittels Amazon Dash-Buttons für unzulässig erklärt (29 U 1091/18). Das Gericht begründet seine Entscheidung insbesondere damit, dass klare Informationen zu Inhalt, Preis und der eindeutige Hinweis auf eine zahlungspflichtige Bestellung fehlen. Damit verstoße der Online-Händler Amazon insbesondere gegen die gesetzlichen E-Commerce-Vorgaben.
Klägerin war im gegenständlichen Verfahren die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Bereits in erster Instanz hatte das LG München I (12 O 730/17) den Online-Händler zur Unterlassung verurteilt. Das OLG München folgte dieser Ansicht und ließ keine Revision beim BGH zu.
In Österreich stellt sich die Rechtslage im Online-Handel sehr ähnlich dar. Es bleibt abzuwarten, wie Amazon die vertragliche Basis für die „Online-Bestellung“ mittels der Dash-Buttons nunmehr rechtskonform ausgestalten wird.