Gewerbeordnung neu
Im Sommer 2017 wurden drei Novellen zur Gewerbeordnung (BGBl I Nr. 94, 95 und 96/2017) verabschiedet, die Änderungen zu (i) Berufsrecht, (ii) Betriebsanlagenrecht und (iii) Geldwäscheprüfung brachten. Sie gehen einerseits auf das Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013-2018 zurück, andererseits auf die 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie. Die neuen Bestimmungen sind teilweise schon 2017 in Kraft getreten, zum Teil werden sie erst 2018 wirksam.
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Autorin: MMag. Verena Heffermann