Rekordbußgeld gegen Stahlhersteller wegen Preisabsprachen bei Quartoblechen – Schadenersatzklagen in Millionenhöhe drohen
Autor: Dr. Konstantin Köck, LL.M. MBA LL.M.
Das deutsche Bundeskartellamt hat Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 646 Millionen Euro gegen die Ilsenburger Grobblech GmbH, die thyssenkrupp Steel Europe AG und die voestalpine Grobblech GmbH sowie drei verantwortliche Personen verhängt, weil sie sich über bestimmte Aufpreise und Zuschläge für Quartobleche in Deutschland ausgetauscht und verständigt haben sollen. Die kartellrechtswidrige Absprache soll von Mitte 2002 bis Juni 2016 praktiziert worden sein.
Die Aktien-Gesellschaft der Dillinger Hüttenwerke hat als erstes Unternehmen mit dem Bundeskartellamt kooperiert und hierfür einen vollständigen Erlass der Geldbuße erhalten.
Die Verhängung der Bußgelder ist zwar noch nicht rechtskräftig. Es wird allerdings angenommen, dass keine Einsprüche dagegen erhoben werden, weil die Unternehmen die vom Bundeskartellamt gegen sie jeweils erhobenen Vorwürfe eingeräumt und einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung zugestimmt haben.
Neben den Bußgeldern drohen den beteiligten Unternehmen zudem Schadenersatzklagen in Millionenhöhe – in diesem Zusammenhang hat der EuGH erst kürzlich klargestellt, dass alle Schäden, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit einem Kartell stehen, ersatzfähig sind und es nicht darauf ankommt, ob die übertretene Norm den eingetretene Schaden nach ihrem Schutzzweck verhindern soll, wie es etwa nach österreichischem Schadenersatzrecht bei bloßen Vermögensschäden der Fall ist.