EuGH: Neues zum Durchrechnungszeitraum der Höchstarbeitszeit

Co-Autorinnen: Lisa-Maria Jobst, LL.M.; Theresa Weiss-Dorer, LL.M. Neben den täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten sieht die Arbeitszeitrichtlinie (Richtlinie 2003/88/EG) außerdem vor, dass innerhalb eines Zeitraums von 17 Wochen eine durchschnittliche Arbeitszeit von 48 Stunden pro Woche nicht überschritten werden darf. Strittig ist, ob dieser Durchrechnungszeitraum von 17 Wochen als „fester“ oder „flexibler“ („gleitender“) Zeitraum zu verstehen […]

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