Änderungen bei der Karenzanrechnung mit 1. August 2019

Co-Autorinnen: Lisa-Maria Jobst, LL.M.; Theresa Weiss-Dorer, LL.M. Mit 1. August 2019 trat eine Änderung des Mutterschutzgesetzes in Kraft, wonach nunmehr die gesamte Dauer der Elternkarenz für sämtliche Ansprüche, welche sich nach der Dienstzeit richten, anzurechnen ist. Diese Änderung gilt für ArbeitnehmerInnen, deren Kind ab dem 1. August 2019 geboren ist. Änderungen zur Karenz: Volle gesetzliche […]

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