COVID-19: WiEReG – Meldepflicht vorläufig ausgesetzt
Da Unternehmen, aber auch Behörden und Gerichte, derzeit auf Notbetrieb laufen, wird die Einhaltung formaler Einreich- und Meldepflichten für viele fast unmöglich. Dies erkennend hat der Gesetzgeber so ziemlich alle gerichtlichen und behördlichen Fristen gehemmt, verlängert oder unterbrochen. Dementsprechend wurde mit dem 3. COVID-19-Gesetz das Wirtschaftliche Eigentümer-Registergesetz (WiEReG) insoweit angepasst, als nun sämtliche offenen Meldefristen „ausgesetzt“ […]
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