WiEReG – Registrierung der wirtschaftlichen Eigentümer
Seit 15. Jänner 2018 ist das WiEReG (Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz) in Kraft. Inländische Gesellschaften können seither über ihren jeweiligen USP-Zugang die Daten ihrer wirtschaftlichen Eigentümer melden.
Die Frist für die verpflichtenden Meldungen hinsichtlich bestehender Gesellschaften endet am 1. Juni 2018; für Neugründungen und Änderungen ab Anfang Mai gilt dann jeweils eine 4-Wochen-Frist (gerechnet von der Eintragung ins Firmenbuch).
Der Zugang für Parteienvertreter (zB Rechtsanwälte und Steuerberater) wird ab 2. Mai 2018 freigeschaltet sein, sodass genügend Zeit bleibt, die verlangten Informationen zusammenzutragen. Im Vorfeld können wir Sie bei der Feststellung der jeweiligen wirtschaftlichen Eigentümer, des Umfangs Ihrer konkreten Meldeverpflichtung sowie der benötigten Informationen unterstützen.
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Autorin: MMag. Verena Heffermann