Corona-Krise: Verlängerung der Einreichfrist für Jahresabschlüsse
Co-Autor:innen: MMag. Verena Heffermann; Dr. Matthias Trummer, MSc
Aktuell versucht die Regierung im Eiltempo Maßnahmen zu ergreifen, die Unternehmen dabei helfen sollen, die Corona-Krise bestmöglich zu überstehen. Mit diesem Ziel vor Augen wurde unlängst auch die Hemmung von gerichtlichen Fristen beschlossen (Art 21 § 2 2. COVID-19-Gesetz).
Nach dieser Bestimmung kommt es nun zu einer 40-tägigen Hemmung für gerichtliche Einreichfristen, die
(i) vor dem 22. März begonnen haben und zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgelaufen sind, oder
(ii) zwischen dem 22. März und dem 30. April zu laufen beginnen.
Fristen, die erst nach dem 30. April beginnen, bleiben (vorerst) unverändert.
Die Fristenhemmung hat nun auch Auswirkungen auf die unternehmerischen Rechnungslegungspflichten, insbesondere die
9-monatige Offenlegungsfrist für die Unterlagen der Rechnungslegung wie Bilanz, G&V, Anhang, Lagebericht, Corporate Governance-Bericht (§ 277 Abs 1 UGB), die je nach Größe des Unternehmens dem Firmenbuch zu übermitteln sind.
Konkret wurde daher die Frist für die Jahresabschlüsse, die nach dem 21. März 2020 bei Gericht einzureichen sind, um 40 Tage verlängert. Somit gilt: Endet das Wirtschaftsjahr am 30. Juni, genügt für den Jahresabschluss 2019 nun eine Einreichung beim Firmenbuchgericht bis 10. Mai (statt ursprünglich 31. März). Ist der Bilanzstichtag der 31. Dezember, genügt eine Einreichung bis 9. November 2020 (statt ursprünglich 30. September).
Auch die 2-monatige Frist für die Verhängung (wiederholter) Zwangsstrafen bei verspäteter Offenlegung (§ 283 Abs 4 UGB) ist von der Fristenhemmung umfasst.
Die beschriebenen Regelungen treten mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft. Die Bundesministerin für Justiz kann allerdings die genannten Fristen per Verordnung noch verlängern und weitere Bestimmungen in diesem Zusammenhang vorsehen. Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Sollten Sie unsicher sein, ob auch Ihr Unternehmen von dieser Fristenhemmung profitiert, unterstützen wir Sie gerne. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!