PwC | PwC Legal Austria
  • Share
    • Choose a language:
    • View this page in english
  • PwC Legal Austria
  • Blog
    • Choose a language:
    • View this page in english
  • PwC Legal
  • Über uns
  • Karriere
05.12.2018

NEU: Entwurf zur Markenschutz-Novelle – Teil II

Die geplante Markenschutz-Novelle enthält zahlreiche praxisrelevante Änderungen. Die Top 10 der wichtigsten Punkte haben wir für Sie zusammengefasst. Der Überblick zur Novelle und einige grundlegende Neuerungen sind im ersten Teil dieser Zusammenfassung nachzulesen. Hier folgt nun die Fortsetzung:

5. Schutz im Transit

Die Novelle soll außerdem eine Verbesserung im Kampf gegen Produktpiraterie bringen. Gegen offensichtliche Rechtsverletzungen können sich Markeninhaber zukünftig auch dann in Österreich zur Wehr setzen, wenn Österreich ein reines Durchfurhland ist. Das war bislang nicht möglich.

Stammt die Ware aus Drittstaaten und weist sie ein identisches oder in den wesentlichen Aspekten nicht von der Marke zu unterscheidendes Zeichen auf, kann der Markeninhaber die Durchfuhr somit zukünftig untersagen.

Internationale Organisationen

Zeichen internationaler Organisationen wird künftig eingeschränkt: Sie dringen gegen Dritte gegen eine Verwendung

6. Neue Widerspruchsgründe

Widerspruch gegen die Anmeldung einer Marke kann hinkünftig auch aus folgenden Gründen erhoben werden:

  • aufgrund einer in Österreich notorisch bekannten aber nicht registrierten Marke
  • gestützt auf eine bekannte Marke
  • aufgrund einer geschützten Ursprungsbezeichnung oder geografischen Angabe

7. Neue Löschungsgründe

Ein Antrag auf Löschung einer Marke soll nunmehr auch auf die folgenden älteren Schutzrechte gestützt werden können:

  • geschützte Ursprungsbezeichnung oder geografische Angabe
  • Urheberrecht
  • Musterrecht

Der Löschungsanspruch aufgrund des Urheber- oder Musterrechts ist nicht zwangsläufig umzusetzen, die Mitgliedstaaten haben hier eine Wahlmöglichkeit.

8. Keine Löschung trotz mangelnder Unterscheidungskraft zum Anmeldezeitpunkt

Es kann vorkommen, dass eine Marke eingetragen wird, obwohl sie nicht unterscheidungskräftig ist, rein beschreibend oder eine bloße Gattungsbezeichnung ist. Diesfalls kann gemäß § 33 MSchG die Löschung der Marke beantragt werden.

Neu ist, dass der Antrag abzuweisen sein wird, sofern die Marke bis zum Zeitpunkt der Antragstellung Verkehrsgeltung erlangt hat. Damit soll der Marktentwicklung und den Investitionen in die Marke Rechnung getragen werden.

9. Anmelder/Antragsteller aus dem EWR oder der Schweiz

Neu ist, dass neben Personen mit Wohnsitz/Niederlassung in Österreich auch solche mit Wohnsitz/Niederlassung im EWR oder der Schweiz eigenständig vor dem Patentamt agieren können. Dieselbe Regelung gilt auch für den Vertreter, der dann bestellt werden muss, wenn der Antragsteller selbst eben keinen Wohnsitz im EWR oder der Schweiz hat.

10. Keine automatische Klagebefugnis des ausschließlichen Lizenznehmers mehr

Bislang konnte der Lizenznehmer, der eine ausschließliche (= exklusive) Lizenz hat, generell ohne Zustimmung des Markeninhabers eigenständig ein Markenverletzungsverfahren führen, sofern der Markeninhaber diese Befugnis nicht ausdrücklich ausgeschlossen hat.

Hinkünftig benötigen sowohl der einfache als auch der exklusive Lizenznehmer die Zustimmung des Lizenzgebers. Allerdings darf der exklusive Lizenznehmer auch dann ein Markenverletzungsverfahren einleiten, wenn der Markeninhaber nach ausdrücklicher Aufforderung nicht selbst innerhalb angemessener Frist Klage erhebt.

Hinkünftig müssen somit exklusive Lizenznehmer darauf achten, eine entsprechende Formulierung in die Lizenzvereinbarung aufzunehmen.

 

Haben Sie Fragen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes? Wir beraten Sie in Angelegenheiten des Markenschutzes, bei Fragen zum Urheberrecht sowie im Bereich des Lauterkeitsrecht, dem Schutz gegen unlautere Geschäftspraktiken von Mitbewerbern.

FB twitter Linkedin GooglePlus
TagsIPMarkenschutzMSchGUnlauterer Wettbewerb
Foto von Dr. Silke Graf, LL.M.
Dr. Silke Graf, LL.M. silke.graf@pwc.com

Neueste Nachrichten

  • Neue Regeln für Crowdfunding – ECSP-VO und Schwarmfinanzierung-Vollzugsgesetz
  • Neuzugang: Rechtsanwältin Sarah Kaltenbrunner
  • Austrian DPA practically bans US data transfers (again)
  • Podcast: OGH-Entscheidung Covid-Mietzinsminderung Gastwirtschaft
  • Neuzugang: Rechtsanwalt Fabian Löffler
© 2021 *oehner & partner rechtsanwaelte gmbh is an independent Austrian law firm and cooperates with PricewaterhouseCoopers Legal Aktiengesellschaft Rechtsanwaltsgesellschaft, Friedrich-Ebert-Anlage 35-37, 60327 Frankfurt am Main, District Court Frankfurt am Main HRB 74165. oehner & partner rechtsanwaelte gmbh does not render non-legal services, such services may be procured through member firms of the PwC network.
  • Impressum
  • Privacy Policy
  • Cookies
Wir verwenden auf unserer Website Cookies, um die Nutzung bestimmter Funktionen der Website zu ermöglichen, das PwC Serviceangebot kontinuierlich zu verbessern und Ihnen ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.


Bei der Verwendung bestimmter Cookies von US-Anbietern kann es zur Übermittlung Ihrer personenbezogener Daten an diese Anbieter in die USA kommen. Wir möchten Sie darüber informieren, dass laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs (C-311/18, Schrems II) in den USA kein angemessenes Datenschutzniveau herrscht und zudem keine geeigneten Garantien zum Schutz Ihrer Daten vorhanden sind. Die Übermittlung Ihrer Daten in die USA und die Verwendung von Cookies, bei denen eine solche Übermittlung stattfindet, erfolgt darum ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung.

Bei Übermittlung Ihrer Daten in die USA, besteht insbesondere das Risiko, dass Ihre Daten dem Zugriff durch US-Behörden zu Kontroll- und Überwachungszwecken unterliegen und dagegen keine wirksamen Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen. Ebensowenig kann die Durchsetzung von Betroffenenrechten gewährleistet werden. Insgesamt sind die Zugriffe und Verwendung von Daten durch US Behörden, laut dem Gerichtshof der Europäischen Union, nicht auf das zwingend erforderliche Maß beschränkt und daher unverhältnismäßig.


Eine Einwilligung in die Datenübermittlung in die USA wird erteilt, indem Sie alle Cookies akzeptieren und kann jederzeit über Ihre Browser-Einstellungen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und Cookie-Information.
Cookie Einstellungen
Alle Cookies (inklusive US-Datentransfers) akzeptieren
Nur erforderliche Cookies akzeptieren
Manage consent

Privacy Overview

Diese Webseite benutzt Cookies zur Verbesserung Ihrer Nutzererfahrung und unseres Informationsangebotes. Wir verwenden verschiedene Cookie-Arten: Essenzielle Cookies zur Erreichung der Funktionen der Webseite (zB. Spracheinstellungen). Weiters nutzen wir Cookies von Drittanbietern um zu verstehen, wie Sie unsere Seite nutzen. Diese Cookies sind nicht notwendig für die Funktionalität der Seite und Sie können daher der Setzung des Selbigen widersprechen.
Necessary
immer aktiv
Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. These cookies ensure basic functionalities and security features of the website, anonymously.
CookieDauerBeschreibung
cookielawinfo-checkbox-analytics11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Analytics".
cookielawinfo-checkbox-functional11 monthsThe cookie is set by GDPR cookie consent to record the user consent for the cookies in the category "Functional".
cookielawinfo-checkbox-necessary11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookies is used to store the user consent for the cookies in the category "Necessary".
cookielawinfo-checkbox-performance11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Performance".
CookieLawInfoConsent1 yearRecords the default button state of the corresponding category & the status of CCPA. It works only in coordination with the primary cookie.
viewed_cookie_policy11 monthsThe cookie is set by the GDPR Cookie Consent plugin and is used to store whether or not user has consented to the use of cookies. It does not store any personal data.
Functional
Functional cookies help to perform certain functionalities like sharing the content of the website on social media platforms, collect feedbacks, and other third-party features.
CookieDauerBeschreibung
pll_language1 yearThe pll _language cookie is used by Polylang to remember the language selected by the user when returning to the website, and also to get the language information when not available in another way.
Analyse
Analytical cookies are used to understand how visitors interact with the website. These cookies help provide information on metrics the number of visitors, bounce rate, traffic source, etc.
CookieDauerBeschreibung
_ga2 yearsThe _ga cookie, installed by Google Analytics, calculates visitor, session and campaign data and also keeps track of site usage for the site's analytics report. The cookie stores information anonymously and assigns a randomly generated number to recognize unique visitors.
Google Analytics MFMSWS70PX2 JahreDieser Cookie wird von Google Analytics installiert.
SPEICHERN & AKZEPTIEREN
Unterstützt von CookieYes Logo