COVID-19: Auswirkungen auf Reise- und Visaverkehr
Co-Autorinnen: Mag. Eva Krichmayr; Mag. Julia Hulfeld
Nahezu täglich erreichen uns neue Meldungen in Bezug auf Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus. Das Außenministerium ruft die Bevölkerung aufgrund der zunehmenden Flug- und Reisebeschränkungen bereits seit Tagen dazu auf, von sämtlichen nicht unbedingt notwendigen Reisen abzusehen. Zudem rät das Außenministerium jenen Österreichern und Österreicherinnen, die sich momentan im Ausland aufhalten, dringend die Reiseregistrierung und die derzeit noch bestehenden Rückkehrmöglichkeiten nach Österreich zu nutzen. Mittlerweile haben nicht nur einzelne Staaten ihre Grenzen teilweise geschlossen. Erstmals in der Geschichte schließt die Europäische Union nun wegen der Pandemie ihre Außengrenzen für „nicht notwendige Einreisen“ aus Drittländern. Dies wurde am 17.3.2020 beim Sondergipfel der EU-Staats- und Regierungschefs beschlossen und soll zunächst für 30 Tage gelten.
Einstellung des Visabetrieb
Am 13.3.2020 gab das Außenministerium weiters bekannt, dass nunmehr auch die österreichischen Botschaften und Konsulate weltweit mit sofortiger Wirkung den Visabetrieb einstellen. Sowohl die Antragstellung als auch die Ausstellung von Visa wurde dadurch auf unbestimmte Zeit eingestellt. Eine Ausnahme besteht lediglich in Bezug auf Anträge von Angehörigen von Österreichern sowie von EU-Bürgern. Diese Maßnahme soll einerseits zur Verhinderung nicht notwendiger Reisebewegungen, aber auch zum Schutz der Botschaftsmitarbeiter beitragen.
Der unrechtmäßige Aufenthalt von Drittstaatsbürger, die als Besucher bzw. Touristen nach Österreich eingereist und über die zulässige Dauer in Österreich geblieben sind, wird derzeit aufgrund der anhaltenden COVID-19-Situation nicht sanktioniert, solange die Abreise vom Besucher bzw.Touristen selbst organisiert und ohne Verzögerung wieder möglich ist.
Auswirkungen auf Aufenthaltstitel und Beschäftigungsbewilligungen
Auch die für Einwanderung zuständigen Behörden in Österreich (in Wien: Amt der Wiener Landesregierung – MA 35) haben den Parteienverkehr aufgrund des mit Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutzes verhängten Betretungsverbotes öffentlicher Orte per 16.3.2020 vorübergehend eingestellt. Schon eingebrachte Anträge werden zwar weiterhin bearbeitet. Die Antragstellung für die Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln, die von Gesetzes wegen persönlich zu erfolgen hat, sowie die Abholung bereits bewilligter Aufenthaltstitel ist jedoch bis auf weiteres persönlich nicht möglich. Grundsätzlich sind Verlängerungsanträge von Aufenthaltstiteln vor Ablauf der derzeitig gültigen Bewilligungen bei der zuständigen Behörde persönlich zu stellen, da die Anträge ansonsten wie Erstanträge behandelt werden und zudem bei kombinierten Aufenthalts- und Beschäftigungsbewilligungen (wie Rot-Weiß-Rot Karten oder Blauen Karten EU) die berufliche Tätigkeit mit dem auf den Ablauf der Gültigkeitsdauer folgenden Tag niedergelegt werden muss.
Derzeit werden jedoch Gespräche über ein Fristen-Moratorium – also eine vorübergehende Aussetzung der gesetzlichen Fristen – geführt. Eine gesetzliche Regelung hierzu ist in den kommenden Tagen zu erwarten.
Anträge auf Erteilung bzw. Verlängerung von Beschäftigungsbewilligungen müssen von Gesetzes wegen nicht persönlich eingebracht werden, sondern können beim zuständigen Arbeitsmarktservice nach wie vor per E-Mail eingebracht werden und sollten daher fristgerecht eingebracht werden.
Auch die in Wien zuständige Magistratabteilung 35 hat mittlerweile bekanntgegeben, dass vorübergehend alle Anträge und Unterlagen fristwahrend per Post oder per E-Mail eingebracht werden können. Auf Anfrage werden bereits bewilligte Aufenthaltstitel postalisch an die Antragsteller zugestellt.
Vorzeitige Beendigung von Tätigkeiten
Zu beachten ist, dass bei vorzeitigen Beendigungen von Tätigkeiten von in Österreich beschäftigten EU-Bürgern und Drittstaatsangehörigen umfassende Meldepflichten für deren Arbeitgeber/innen bestehen. Das Immigrationteam bei PwC Legal unterstützt Sie gerne in dieser schwierigen und herausfordernden Zeit.