PwC Legal @ 11. Wiener Oktobergespräche
Co-Autorin: Lisa-Maria Jobst, LL.M.
Unser Arbeitsrechtsteam hat die 11. Wiener Oktobergespräche am Juridicum besucht und gibt Ihnen ein kurzes Update zu aktuellen arbeitsrechtlichen Themen.
Die unter der Leitung des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien jährlich stattfindenden Wiener Oktobergespräche standen heuer ganz unter dem Motto „Arbeit 4.0“. Im Rahmen der zweitägigen Veranstaltung wurden aktuelle Themen vor allem rund um das neue Arbeitszeitrecht, Arbeitnehmerdatenschutz und Crowdworking diskutiert.
Wir nehmen unseren Besuch dieser Veranstaltung als Anlass, um einen Einblick in die aktuellen Themen unserer arbeitsrechtlichen Beratungspraxis zu geben:
Crowdworking – Potentiale und Risiken durch zusätzliches „Arbeitskräfte“-Angebot
Immer mehr Crowdworking-Plattformen bieten die Möglichkeit Aufgaben oder „Tasks“ an eine externe oder interne Crowd auszulagern. Neben den bekannten Chancen (z.B. Zukauf von zusätzlichen Kompetenzen, kreativer Wettbewerb, Kostenoptimierung etc.) bringt Crowdworking aber auch gewisse arbeitsrechtliche Risiken und Fragen (z.B. Qualifizierung als echtes Arbeitsverhältnis, anwendbares Recht und internationale Zuständigkeit, Kettenarbeitsverträge, sozialversicherungsrechtliche Einordnung, Arbeitskräfteüberlassung, Datenschutz etc.), die es aus strategischer und operativer Sicht zu managen gilt.
Arbeitszeit neu – mehr als nur 12 Stunden täglich
Der 12-Stunden-Tag steht nach wie vor im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion der Arbeitszeit-Novelle (in Kraft getreten am 1. September 2018). Das Arbeitszeitpaket umfasst aber zahlreiche weitere Neuerungen für Arbeitgeber – so wurden z.B. der Begriff der „leitenden Angestellten“ (als Ausnahme vom Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetz) neu definiert und zusätzliche Flexibilisierungsmöglichkeiten bei der Gleitzeit, Wochenend- und Feiertagsarbeit geschaffen. Hier gilt es z.B. zu prüfen, ob für bestehende Einzel- und Betriebsvereinbarungen Anpassungsbedarf besteht.
Aktuelle Fragen nach Inkrafttreten der DSGVO
Dürfen Arbeitgeber ein Foto ihrer Mitarbeiter auf der Homepage veröffentlichen? Wie lange muss der Personalakt aufbewahrt werden? Ist für die Einführung und Nutzung eines Personaldatensystems eine Betriebsvereinbarung erforderlich? – Die Datenschutz-Grundverordnung ist seit mehreren Monaten in Kraft, sie bringt aber nach wie vor (arbeits-)rechtliche Herausforderungen, bei deren Bewältigung wir Sie gerne unterstützen.
Haben Sie Fragen zu diesen oder anderen arbeitsrechtlichen Themen? Wir stehen Ihnen gerne jederzeit für eine arbeitsrechtliche Beratung zur Verfügung.