Ab 8. Februar 2021 dürfen Handelsunternehmen, aber auch körpernahe Dienstleister wieder öffnen. Im Zuge der Öffnung sind – vor allem aus Unternehmenssicht – Auflagen zu beachten. Im Bereich des Handels soll dabei eine Quadratmeterbegrenzung von 20m² pro Kunde gelten. Für Arbeitnehmer mit unmittelbarem Kundenkontakt sowie für bestimmte andere Arbeitnehmergruppen sind Regelungen im Zusammenhang mit regelmäßigen […]

