Update COVID-19: Überblick über die derzeit geltenden Reisebeschränkungen aus österreichischer Sicht (Stand 29.10.2020)
Die andauernde weltweite COVID-19 Pandemie und die international steigenden Infektionszahlen mit dem SARS-COV-2 Virus haben sich auch in einer Flut an Gesetzesänderungen betreffend den Reiseverkehr niedergeschlagen. Fest steht, dass der Herbst und Winter für den internationalen Reiseverkehr in Europa sowie weltweit für global tätige Unternehmen eine Herausforderung sein wird. Darüber hinaus sind Reisewarnungen, Quarantänebestimmungen und Hygienevorschriften der jeweiligen Länder ständigen Änderungen unterworfen.
Um die Planung notwendiger Reisen zu vereinfachen, möchten wir Ihnen in diesem Blogbeitrag einen Überblick über die aktuelle Gesetzeslage in Österreich geben. Dieser Beitrag stellt die Rechtlage zum 29.10.2020 dar, wobei wir auf die Notwendigkeit der taggenauen Prüfung der jeweils aktuellen Regelungen ausdrücklich verweisen möchten.
Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat mit einer neuen Verordnung über die Einreise nach Österreich im Zusammenhang mit COVID-19 (COVID-19-Einreiseverordnung, BGBl. II Nr. 445/2020) die bisher geltenden Einreisebeschränkungen geändert bzw präzisiert. Die Verordnung gilt vorerst bis 31.03.2021.
Einreise aus Ländern mit einer stabilen COVID-19 Lage
Aus Ländern mit stabiler COVID-19 Lage, wozu derzeit Australien, Belgien, Bulgarien (mit Ausnahme einiger Regionen), Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (mit Ausnahme der Regionen Île-de-France und Provence-Alpes-Cote d’Azur), Griechenland, Irland, Island, Italien, Japan, Kanada, Kroatien (nur einige Regionen), Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal (mit Ausnahme der Regionen Lissabon und Norte), Republik Korea, San Marino, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Schweden, Spanien (nur die Kanaren), Tschechien (mit Ausnahme der Region Prag), Ungarn, Uruguay, Vatikan, Vereinigtes Königreich und Zypern (Anlage A Staaten) zählen, dürfen Personen nach Österreich ohne negativen PCR-Test und ohne Quarantäne uneingeschränkt einreisen, sofern sie glaubhaft machen, dass sie sich in den vergangenen 10 Tagen ausschließlich in einem dieser Staaten aufgehalten haben.
Wenn sich diese Personen innerhalb der vergangenen 10 Tage auch in anderen Ländern aufgehalten haben, gilt, dass die Einreise entweder mit einem ärztlichen Gesundheitszeugnis möglich ist, das einen negativen PCR-Test bestätigt und die Testung nicht länger als 72 Stunden zurückliegt, oder nach der Einreise eine 10-tägige selbstüberwachte Quarantäne angetreten wird. Die Quarantäne kann beendet werden, wenn ein währenddessen durchgeführter PCR-Test negativ ist.
Die bisherige Einschränkung des Bestehens eines Wohnsitzes bzw. gewöhnlichen Aufenthaltes in einem der oben genannten Staaten ist entfallen.
Einreise aus Ländern mit keiner stabilen COVID-19 Lage (Risikogebiet)
Erfolgt die Einreise aus einem Land, in dem keine stabile COVID-19 Situation herrscht oder haben sich die Personen innerhalb der letzten 10 Tage vor der Einreise nach Österreich in einem dieser Staaten bzw. Gebiete aufgehalten, ist unverzüglich eine 10-tägige Quarantäne anzutreten. Zudem muss während der Quarantäne binnen 48 Stunden ein PCR-Test veranlasst werden. Ist der Test negativ, kann die Quarantäne vorzeitig beendet werden.
Die entsprechenden Länder/Regionen (Anlage B Staaten) sind derzeit: Andorra, Ägypten, Albanien, Argentinien, Bahrain, Bangladesch, Belarus, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Bulgarien (nur einige Regionen), Chile, China (nur die Provinz Hubei), Costa Rica, Ecuador, Frankreich (nur die Regionen Île-de-France, inkl. Paris, und Provence-Alpes-Cote d’Azur), Indien, Indonesien, Iran, Israel, Kroatien (mit Ausnahme einiger Regionen), Kosovo, Kuwait, Malediven, Mexiko, Moldau, Montenegro, Nigeria, Nordmazedonien, Pakistan, Peru, Philippinen, Portugal (nur die Regionen Lissabon und Norte), Rumänien, Russische Föderation, Senegal, Serbien, Spanien (mit Ausnahme der Kanaren), Südafrika, Tschechien (nur die Region Prag), Türkei, Ukraine und USA.
Einreise aus anderen Staaten
Darüber hinaus ist grundsätzlich bei einer Einreise nach Österreich aus einem Staat, der nicht EU/EWR- Staat, die Schweiz, Andorra, Monaco, der Vatikan oder das Vereinigte Königreich ist und der nicht ein Anlage A Staat oder Gebiet ist, eine Einreise grundsätzlich nicht möglich.
Ausnahmen bestehen zB für
- österreichische Staatsbürger, EU-/EWR Bürger und Personen, die mit diesen im gemeinsamen Haushalt leben
- Schweizer Bürger und UK-Bürger sowie Personen, die mit diesen im gemeinsamen Haushalt leben
- Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in EU-/EWR-Staaten oder Andorra, Monaco, San Marino, dem Vatikan, der Schweiz oder im Vereinigten Königreich und Personen, die mit diesen im gemeinsamen Haushalt leben
- Fremde, wenn diese über ein von Österreich ausgestelltes Visum D verfügen
- Diplomaten und Angestellte internationaler Organisationen sowie Personen, die mit diesen im gemeinsamen Haushalt leben
- Personen, die zu beruflichen Zwecken einreisen
- Des Weiteren gelten Ausnahmen für die Einreise aus medizinischen Gründen.
Diese Personengruppen benötigen ein ärztliches Zeugnis, das nicht älter als 72 Stunden sein darf. Ist kein ärztliches Zeugnis vorhanden, ist unverzüglich eine 10-tägige Quarantäne anzutreten und binnen 48 Stunden ein PCR-Test zu veranlassen. Ist der Test negativ, gilt die Quarantäne als vorzeitig beendet.
Weitere Ausnahmen
Die Covid-19-Einreiseverordnung gilt unter anderem nicht für die Einreise aus berücksichtigungswürdigen Gründen im familiären Kreis (wie Todesfälle, Geburten), zur Aufrechterhaltung des Güter- und Personenverkehrs, Transitpassagiere oder die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp, die auch bei ausschließlich unerlässlichen Unterbrechung vorliegt, die Einreise oder Wiedereinreise im Rahmen des regelmäßigen Pendlerverkehrs zu beruflichen Zwecken, sofern es sich nicht um Personenbetreuer/innen handelt.
Einreise von Kindern
Für alleinreise Kinder gelten dieselben Einreiseregelungen wie für Erwachsene. Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr, die in Begleitung von Erwachsenen reisen, werden von der verpflichtenden Testung bei der Einreise ausgenommen. Ansonsten gelten die gleichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen wie für die Erwachsenen, die sie begleiten.
Einreise in Nachbarstaaten
Bei Ausreisen von Österreich in ein anderes Land gilt derzeit im Fall der Einreise nach Deutschland eine Reisewarnung für Reisende aus Wien, Steiermark, Salzburg, Oberösterreich, Niederösterreich, Burgenland und größtenteils aus Vorarlberg und Tirol. Daher ist ein COVID-19-Test oder eine Quarantäne verpflichtend. Reisende des Flug-, Schiff-, Zug- und Busverkehrs aus einem Risikogebiet haben sogenannte Aussteigekarten auszufüllen. Auch bei der Einreise in die Schweiz, nach Lichtenstein oder nach Slowenien gelten derzeit gesundheitsbedingte Auflagen für Reisende aus einigen österreichischen Bundesländern. Ausnahmen gibt es zB. für berufliche Reisen.
Einreise in weitere EU-Staaten
Einige Bundesländer Österreichs wurden in Belgien zu roten Zonen erklärt und müssen Personen bei Einreise nach Belgien gesundheitsbedingte Auflagen einhalten.
Autorinnen: Mag. Eva Krichmayr; Mag. Nora Kelani