Whistleblowing | Hinweisgeber: EU-Hinweisgeber-Richtlinie – Was ist bei der Einführung eines Hinweisgebersystems zu beachten? (Update)
Bereits Ende 2019 wurde die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (kurz „Hinweisgeber-Richtlinie“) veröffentlicht. Den Mitgliedstaaten bleibt allerdings noch bis 17. Dezember 2021 Zeit, die Hinweisgeber-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. In Österreich ist eine Umsetzung bislang (Stand 01.02.2021) noch nicht erfolgt.
Nach der Hinweisgeber-Richtlinie dürfen Hinweisgeber, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, keinen Repressalien ausgesetzt werden. Die Hinweisgeber-Richtlinie normiert dabei die Voraussetzungen, die vorliegen müssen, damit ein Whistleblower in den Genuss des Hinweisgeberschutzes kommt und sieht zudem begleitende und unterstützende Maßnahmen vor. In diesem Zusammenhang definiert die Hinweisgeber-Richtlinie auch die unionsrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung von Hinweisgebersystemen.
Der Anwendungsbereich der Hinweisgeber-Richtlinie erstreckt sich im Wesentlichen auf
- juristische Personen des privaten Sektors (mit mindestens 50 Arbeitnehmern) und
- juristische Personen des öffentlichen Sektors (inkl. Stellen, die in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle stehen).
Diese Organisationen sollen nach der Hinweisgeber-Richtlinie grundsätzlich verpflichtet werden, Hinweisgebersysteme (konkret: interne Meldeprozesse für Hinweisgeber zur Meldung von Verstößen gegen das Unionsrecht) einzurichten. Die Hinweisgeber-Richtlinie sieht jedoch auch vor, dass die nationalen Regelungen für Unternehmen mit bis zu 249 Arbeitnehmern erst 2023 Anwendung finden sollen.
Auch wenn die innerstaatliche Umsetzung noch abzuwarten bleibt Unternehmen und öffentliche Organisationen sind nach unserer Einschätzung gut beraten, sich bereits frühzeitig mit den Anforderungen der Hinweisgeber-Richtlinie zu beschäftigen und gegebenenfalls auch erste Schritte zur Konzeptionierung und Implementierung eines sicheren und effizienten Hinweisgebersystems zu setzen.
Bei der Implementierung eines Hinweisgebersystems ergeben sich neben organisatorischen Aspekten natürlich auch eine Vielzahl rechtlicher Fragen.
PwC Webcast: “Whistleblowing“
Haben Sie unseren Webcast am 19. Jänner 2021 verpasst?
Kein Problem! Sie können den Webcast gerne nachstreamen:
Moderator:
Christian Kurz | PwC Advisory Services GmbH (Forensic Services)
Vortragende:
Kristof Wabl | PwC Advisory Services GmbH (Forensic Services)
Patrick Göschl | PwC Advisory Services GmbH (Forensic Services)
Sabine Brunner | PwC Legal (Data Protection, Dispute Resolution & Contracts)
Lisa-Maria Jobst | PwC Legal (Labour Law & Immigration)
Wie wir Sie unterstützen
Gemeinsam mit unseren Kollegen von PwC Forensic Services unterstützen wir Sie gerne bei der Konzeptionierung eines Hinweisgebersystems.
- Wir analysieren Ihre individuellen, unternehmensspezifischen Anforderungen.
- Wir geben Ihnen einen Überblick über die unionsrechtlichen Rahmenbedingungen eines Hinweisgebersystems sowie damit im Zusammenhang stehende datenschutz- und arbeitsrechtliche Aspekte.
- Wir unterstützen Sie beim Verfassen der notwendigen arbeits- und datenschutzrechtlichen Vereinbarungen und Dokumente.
- Wir definieren Rollen und Verantwortlichkeiten.
- Wir erstellen einen individuellen Meldeprozess (inklusive aller Arbeitsschritte).
- Wir definieren die Meldethemen.
- Wir kooperieren mit Anbietern von Hinweisgebersystemen.
- Wir sprechen Empfehlungen aus.
- Wir begleiten Sie bei der Implementierung.
Co-Autorinnen: Mag. Sabine Brunner, LLB.oec., Lisa-Maria Jobst, LL.M.