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12.05.2020

Neue Veröffentlichung: Whistleblowing – Sicherstellung des Hinweisgeberschutzes im Lichte der DSGVO

Erst im Herbst 2019 wurde eine EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, erlassen („Whistleblowing-RL“). Diese Richtlinie misst insbesondere der Wahrung der Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers besondere Bedeutung bei. 

Sind die Vorgaben der neuen EU-Richtlinie mit datenschutzrechtlichen Anforderungen in Einklang zu bringen?

In der neu erschienenen Auflage der Zeitschrift Datenschutz Konkret (DAKO 2/2020, Manz Verlag) beleuchtet unsere Datenschutz-Expertin Sabine Brunner (PwC Legal) gemeinsam mit Rafael Nagel (Institut für Strafrecht und Kriminologie, Universität Wien) das Verhältnis zwischen dem Hinweisgeberschutz auf der einen Seite und der datenschutzrechtlichen Informationspflicht des Unternehmens gegenüber dem Beschuldigten bzw dem Auskunftsrecht des Beschuldigten auf der anderen Seite.

Der Fachbeitrag ist für Sie auch unter folgendem PDF-Link frei verfügbar:

Quelle: rdb online

Warum sollten Sie ein Hinweisgebersystem einführen?

Personen, die einen (schwerwiegenden) Verstoß vermuten, sollten ihr Anliegen vorrangig an ein internes Hinweisgebersystem melden können. Ein wirksames Meldesystem kann Ihren Ruf schützen sowie finanziellen und rechtlichen Konsequenzen vorbeugen. Außerdem gibt es Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit, Verstöße (wie beispielsweise Betrug, Diebstahl oder Bestechung) vertraulich zu melden. Es hilft Ihnen dabei, die Kontrolle zu behalten.

Dadurch vermeiden Sie unnötige Risiken und wahren Ihre Integrität. Außerdem schafft die Einbettung des Hinweisgebersystems in die Unternehmensprozesse eine stabilere und vertrauenswürdigere Unternehmenskultur.

Die Mitgliedstaaten haben nunmehr rund zwei Jahre Zeit, die Vorgaben der Whistleblowing-Richtlinie national umzusetzen.

Die Richtlinie sieht vor, dass insbesondere

  • juristische Personen des privaten Sektors mit mehr als 50 Dienstnehmern und
  • juristische Personen des öffentlichen Sektors (inkl. Stellen, die in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle stehen)

einen internen Meldeprozess für Hinweisgeber zur Meldung von Verstößen gegen das Unionsrecht einrichten müssen.

Wie können wir Sie unterstützen?

Gemeinsam mit unseren Kollegen von PwC Forensic Services unterstützen wir Sie gerne bei der Konzeptionierung eines Whistleblowing Systems.

  • Wir analysieren Ihre individuellen, unternehmensspezifischen Anforderungen.
  • Wir definieren Rollen und Verantwortlichkeiten.
  • Wir erstellen einen individuellen Meldeprozess (inklusive aller Arbeitsschritte).
  • Wir definieren die Meldethemen.
  • Wir kooperieren mit Anbietern von Hinweisgebersystemen.
  • Wir sprechen Empfehlungen aus.
  • Wir begleiten Sie bei der Implementierung.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne per E-Mail oder telefonisch unter +43 (0) 1 38405 50 zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! 

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TagsDatenschutzDSGVOForensic ServicesHinweisgeberHinweisgeberschutzWhistleblowing
Foto von Mag. Sabine Brunner
Mag. Sabine Brunner sabine.brunner@pwclegal.at

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