PwC | PwC Legal Austria
  • Share
    • Choose a language:
    • View this page in english
  • PwC Legal Austria
  • Blog
    • Choose a language:
    • View this page in english
  • PwC Legal
  • Über uns
  • Karriere
17.03.2020

Covid-19: Erste rechtliche Maßnahmen, die Unternehmen jetzt andenken sollten

Covid-19 stellt die Wirtschaft vor bisher ungeahnte Herausforderungen. Sofort stellt sich angesichts der jüngsten gesetzlichen und behördlichen Maßnahmen insbesondere die Frage nach der Liquidität, da die Wirtschaft mit einem weitgehenden oder in manchen Bereichen sogar vollständigen Ausfall von Umsätzen konfrontiert ist. 

Aber es gibt auch rechtliche Hebel, um eine spiegelbildliche Reduktion von Zahlungsverpflichtungen zu erreichen und so die Liquidität des Unternehmens zu verbessern. Beispielhaft befasst sich dieser Beitrag mit möglichen Maßnahmen zur Verringerung der Arbeitnehmerkosten, Mietaufwänden sowie Rückzahlungsverpflichtungen aus Finanzierungen.

Wir stehen Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung, um diese Gedanken mit Ihnen gemeinsam auf deren Umsetzbarkeit zu prüfen und Sie bei der Implementierung zu begleiten. Für alle inhaltlichen Fragen zu Covid-19 erreichen Sie uns – neben allen gewohnten Kanälen – auch 24 Stunden am Tag von Montag bis Sonntag unter der gemeinsamen PwC und PwC Legal Covid-19 HelpLine +43 (0) 664 96 77 960. Vertiefte Informationen finden Sie auch auf unserer Website und unserem Blog. 

Arbeitnehmerkosten

Als eine von mehreren Möglichkeiten, die Arbeitnehmerkosten vorübergehend zu reduzieren, wurde die gesetzliche Grundlage für Kurzarbeit bereits aktualisiert. Dadurch ist die vorübergehende Herabsetzung der Normalarbeitszeit und des Arbeitsentgelts in Zeiten wirtschaftlicher Schwierigkeiten schneller möglich. Das durch das COVID-19-Gesetz vereinfachte Modell sieht vor, dass jeder Betrieb, der die wirtschaftliche Notwendigkeit der COVID-19-Kurzarbeit begründen kann, diese kurzfristig beantragen kann. Die Zustimmung der Sozialpartner soll binnen 48 Stunden ab Vorliegen der unterschriftsfertigen Vereinbarung erfolgen. 

Anträge können ab 16.3.2020, rückwirkend per 1.3.2020, gestellt werden, wobei eine Dauer der Kurzarbeit von maximal 3 Monaten vorgesehen ist, welche um weitere 3 Monate verlängerbar ist. Seitens des AMS wird zugesichert, trotz hohen Antragsanfalls die Anträge rasch und rückwirkend zu bearbeiten, um den Unternehmen die weitere Planung möglichst zu erleichtern. Kommunikation per E-Mail und telefonisch sind vorgesehen. Voraussetzung für Kurzarbeit ist in Betrieben ohne Betriebsrat eine Einzelvereinbarung, besteht ein Betriebsrat muss dieser mit Betriebsvereinbarung zustimmen. 

Daneben sind noch zahlreiche weitere Maßnahmen denkbar, wie insbesondere Abbau von bestehenden Zeitguthaben und Verbrauch von Urlaub mit entsprechender Vereinbarung, der Widerruf von widerrufbaren Überstundenpauschalen oder die Herabsetzung der Normalarbeitszeit nach § 14 AVRAG sowie die Vereinbarung von Sabbaticals.

Zahlungen von Miete 

1104 ABGB sieht für Fälle in denen der Mietgegenstand wegen außerordentlicher Zufälle, wie beispielsweise Seuchen, nicht benutzt werden kann vor, dass der Mieter für diese Zeit keine Miete zahlen muss. Es kommt aber in jedem Fall auf die Umstände des Einzelfalls und vor allem auch darauf an, was im Mietvertrag geregelt ist (§ 1104 ABGB ist nicht zwingend und die Parteien könnten daher auch etwas Abweichendes vereinbart haben).

Vor allem in den Fällen, wo die vorübergehende Schließung des Betriebs gesetzlich oder behördlich angeordnet ist, empfehlen wir dem Mieter jedenfalls das proaktive Gespräch mit dem Vermieter.

Gerade in Graubereichen (zB Unmöglichkeit der Nutzung, ohne dass eine Schließung behördlich verfügt wurde) besteht ohne einer entsprechenden Einigung sonst das Risiko rechtlicher Auseinandersetzungen im Nachhinein und – mitunter sogar – die Gefahr einer außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter wegen Verzug mit den vielleicht doch geschuldeten Mietzahlungen.

Rückzahlungsverpflichtungen aus Finanzierungen

Und was bedeuten die Herausforderungen für bestehende Finanzierungslinien mit Banken? Momentan sind gesetzliche Verpflichtungen der Banken zur Gewährung von Stundungen nicht absehbar. Vielmehr gilt es, diese mit der jeweiligen Bank eigens zu verhandeln. Wir empfehlen, im Zweifelsfall möglichst schnell mit Ihrer Bank Kontakt aufzunehmen. Sonst können Versäumnisse im Zahlungsziel – selbst, wenn diese durch Stundungen hinausgezögert werden – auch regulatorische Folgen bei den Banken auslösen, die in höheren Risikogewichten und somit Kapitalhinterlegungspflichten münden. Passiert dies, schränkt sich der Handlungsspielraum auf Seiten der Banken ein und die Optionen für eine einvernehmliche Übergangslösung verringern sich. 

Beeinträchtigungen sind auch im Zusammenhang mit Kreditverträgen zu erwarten: Insbesondere internationale Kreditverträge, etwa nach LMA Standard, sehen regelmäßig sogenannte Material Adverse Change Klauseln (MAC-Klausel) vor. Darunter sind Vertragsbestimmungen zu verstehen, die es dem Kreditgeber erlauben, einen Kredit bei einer wesentlichen Verschlechterung der rechtlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse sofort fällig zu stellen. Angesichts der wirtschaftlichen Folgen im Gefolge von Covid-19 und der daraus resultierenden Liquiditätsengpässe ist davon auszugehen, dass viele Unternehmen technisch MAC-Klauseln auslösen. Ob eine MAC-Klausel erfüllt ist, ist jeweils im Einzelfall zu prüfen und hängt vom genauen Wortlaut der Bestimmung ab. Auch hier empfiehlt sich eine rasche Abklärung mit der Bank, auch wenn eine rasche Fälligstellung angesichts der globalen Wirtschaftslage derzeit vielleicht nicht wahrscheinlich ist. 

Wir empfehlen betroffenen Unternehmen insbesondere auch, ihre Betriebsunterbrechungsversicherungen zu prüfen und zu eruieren, wie sich die aktuellen Entwicklungen jeweils auswirken. Eine anwendbare Betriebsunterbrechungsversicherung kann in der gegenwärtigen Situation helfen. 

Ausblick

Die Regierung hat zugesichert, bis zu vier Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen, und ein umfangreiches Maßnahmenpaket geschnürt. Es bleibt abzuwarten, wie die detaillierten Maßnahmen des angekündigten COVID-19-Krisenbewältigungsfonds (COVID-19-FondsG) sowie der Änderung des Bundesgesetzes über die Errichtung einer Abbaubeteiligungsaktiengesellschaft des Bundes (AABAG-Gesetz) und noch zu erwartende weitere gesetzliche Änderungen aussehen werden. 

FB twitter Linkedin GooglePlus
TagsArbeitsrechtCoronavirusCOVID-19FinanzierungsrechtMietrecht
Foto von Dr. Christian Öhner, LL.M.
Dr. Christian Öhner, LL.M. christian.oehner@pwclegal.at
Foto von Dr. Ursula Roberts
Dr. Ursula Roberts ursula.roberts@pwc.com
Foto von Mag. Eva Krichmayr
Mag. Eva Krichmayr eva.krichmayr@pwc.com
Foto von Mag. Karl Koller, LL.M.
Mag. Karl Koller, LL.M. karl.koller@pwc.com
Foto von Dr. Lukas Röper
Dr. Lukas Röper lukas.roeper@pwclegal.at

Neueste Nachrichten

  • Neue Regeln für Crowdfunding – ECSP-VO und Schwarmfinanzierung-Vollzugsgesetz
  • Neuzugang: Rechtsanwältin Sarah Kaltenbrunner
  • Austrian DPA practically bans US data transfers (again)
  • Podcast: OGH-Entscheidung Covid-Mietzinsminderung Gastwirtschaft
  • Neuzugang: Rechtsanwalt Fabian Löffler
© 2021 *oehner & partner rechtsanwaelte gmbh is an independent Austrian law firm and cooperates with PricewaterhouseCoopers Legal Aktiengesellschaft Rechtsanwaltsgesellschaft, Friedrich-Ebert-Anlage 35-37, 60327 Frankfurt am Main, District Court Frankfurt am Main HRB 74165. oehner & partner rechtsanwaelte gmbh does not render non-legal services, such services may be procured through member firms of the PwC network.
  • Impressum
  • Privacy Policy
  • Cookies
Wir verwenden auf unserer Website Cookies, um die Nutzung bestimmter Funktionen der Website zu ermöglichen, das PwC Serviceangebot kontinuierlich zu verbessern und Ihnen ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.


Bei der Verwendung bestimmter Cookies von US-Anbietern kann es zur Übermittlung Ihrer personenbezogener Daten an diese Anbieter in die USA kommen. Wir möchten Sie darüber informieren, dass laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs (C-311/18, Schrems II) in den USA kein angemessenes Datenschutzniveau herrscht und zudem keine geeigneten Garantien zum Schutz Ihrer Daten vorhanden sind. Die Übermittlung Ihrer Daten in die USA und die Verwendung von Cookies, bei denen eine solche Übermittlung stattfindet, erfolgt darum ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung.

Bei Übermittlung Ihrer Daten in die USA, besteht insbesondere das Risiko, dass Ihre Daten dem Zugriff durch US-Behörden zu Kontroll- und Überwachungszwecken unterliegen und dagegen keine wirksamen Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen. Ebensowenig kann die Durchsetzung von Betroffenenrechten gewährleistet werden. Insgesamt sind die Zugriffe und Verwendung von Daten durch US Behörden, laut dem Gerichtshof der Europäischen Union, nicht auf das zwingend erforderliche Maß beschränkt und daher unverhältnismäßig.


Eine Einwilligung in die Datenübermittlung in die USA wird erteilt, indem Sie alle Cookies akzeptieren und kann jederzeit über Ihre Browser-Einstellungen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und Cookie-Information.
Cookie Einstellungen
Alle Cookies (inklusive US-Datentransfers) akzeptieren
Nur erforderliche Cookies akzeptieren
Manage consent

Privacy Overview

This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. Out of these, the cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the working of basic functionalities of the website. We also use third-party cookies that help us analyze and understand how you use this website. These cookies will be stored in your browser only with your consent. You also have the option to opt-out of these cookies. But opting out of some of these cookies may affect your browsing experience.
Necessary
immer aktiv
Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. These cookies ensure basic functionalities and security features of the website, anonymously.
CookieDauerBeschreibung
cookielawinfo-checkbox-analytics11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Analytics".
cookielawinfo-checkbox-functional11 monthsThe cookie is set by GDPR cookie consent to record the user consent for the cookies in the category "Functional".
cookielawinfo-checkbox-necessary11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookies is used to store the user consent for the cookies in the category "Necessary".
cookielawinfo-checkbox-others11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Other.
cookielawinfo-checkbox-performance11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Performance".
CookieLawInfoConsent1 yearRecords the default button state of the corresponding category & the status of CCPA. It works only in coordination with the primary cookie.
viewed_cookie_policy11 monthsThe cookie is set by the GDPR Cookie Consent plugin and is used to store whether or not user has consented to the use of cookies. It does not store any personal data.
Functional
Functional cookies help to perform certain functionalities like sharing the content of the website on social media platforms, collect feedbacks, and other third-party features.
CookieDauerBeschreibung
pll_language1 yearThe pll _language cookie is used by Polylang to remember the language selected by the user when returning to the website, and also to get the language information when not available in another way.
Performance
Performance cookies are used to understand and analyze the key performance indexes of the website which helps in delivering a better user experience for the visitors.
CookieDauerBeschreibung
__utma2 yearsThis cookie is set by Google Analytics and is used to distinguish users and sessions. The cookie is created when the JavaScript library executes and there are no existing __utma cookies. The cookie is updated every time data is sent to Google Analytics.
__utmb30 minutesGoogle Analytics sets this cookie, to determine new sessions/visits. __utmb cookie is created when the JavaScript library executes and there are no existing __utma cookies. It is updated every time data is sent to Google Analytics.
__utmcsessionThe cookie is set by Google Analytics and is deleted when the user closes the browser. It is used to enable interoperability with urchin.js, which is an older version of Google Analytics and is used in conjunction with the __utmb cookie to determine new sessions/visits.
__utmt10 minutesGoogle Analytics sets this cookie to inhibit request rate.
__utmz6 monthsGoogle Analytics sets this cookie to store the traffic source or campaign by which the visitor reached the site.
SPEICHERN & AKZEPTIEREN
Unterstützt von CookieYes Logo