Novellierung des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes
Bereits im Juli diesen Jahres wurde im Nationalrat eine Novelle des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes (LSD-BG) sowie des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes (AÜG) beschlossen. Nachdem sich die Gesetzwerdung mangels Zustimmung des Bundesrats zunächst verzögerte, wurde die Novelle nunmehr am 9. September 2021 im Bundesgesetzblatt kundgemacht und ist (größtenteils) bereits ab 1. September 2021 anzuwenden.
Inhaltlich kam es seit der Beschlussfassung im Nationalrat zu keinen Änderungen. Mit der Novelle wurden insbesondere die folgenden gesetzlichen Anpassungen vorgenommen:
- Harmonisierung bzw. Einschränkung des Geltungsbereichs des LSD-BG in Bezug auf Entsendungen;
- Erweiterung der bestehenden und Normierung neuer Ausnahmebestimmungen vom Anwendungsbereich des LSD-BG;
- Vereinfachungen betreffend die Verpflichtung zur Bereithaltung von Unterlagen;
- Entfall des Kumulationsprinzips sowie Einführung eines neuen Strafrahmens im Bereich der Verwaltungsstrafbestimmungen;
- Entschärfung der Unterscheidung zwischen ZKO 3 und ZKO 4 Meldung;
- Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Entsende-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2018/957).
Weitere Informationen zu den erfolgten Änderungen finden Sie in unserem Blogbeitrag vom 9. August 2021.
Co-Autorin: Mag. Eva Krichmayr